Deutsche Tageszeitung - Urteil: Privatauto darf von Carsharing-Parkplatz abgeschleppt werden

Urteil: Privatauto darf von Carsharing-Parkplatz abgeschleppt werden


Urteil: Privatauto darf von Carsharing-Parkplatz abgeschleppt werden
Urteil: Privatauto darf von Carsharing-Parkplatz abgeschleppt werden / Foto: © AFP/Archiv

Ein fälschlich auf einem Carsharing-Parkplatz abgestelltes Privatauto darf vom Ordnungsamt abgeschleppt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Düsseldorf laut Mitteilung vom Mittwoch. Damit wies das Gericht die Klage einer Fahrerin ab, die ihr Auto in Duisburg auf einem ausgeschilderten Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt hatte.

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Im konkreten Fall beauftrage ein Mitarbeiter des Ordnungsamts einen Abschleppdienst, um den Wagen abschleppen zu lassen. Kurz vor dessen Eintreffen erschien die Klägerin und fuhr ihr Auto von dem Parkplatz fort. Die Stadt Duisburg verlangte von der Frau dennoch, die Kosten der Leerfahrt des Abschleppwagens zu übernehmen und setzte eine Verwaltungsgebühr fest.

Dagegen ging die Klägerin vor. Sie habe nur elf Minuten auf dem Parkplatz geparkt, argumentierte sie. Zu dieser Zeit seien noch weitere Parkplätze frei gewesen. Daher sei Abschleppen nicht notwendig gewesen.

Das Gericht befand dagegen, dass der Abschleppdienst zu Recht beauftragt worden sei. Zur Begründung hieß es, ein auf einem Carsharing-Parkplatz abgestellter Privatwagen werde so betrachtet, "als wenn es in einem absoluten Halteverbot stünde".

Es komme nicht darauf an, ob ein Carsharing-Fahrzeug konkret behindert worden sei. Von dem falsch geparkten Auto gehe zudem "eine negative Vorbildwirkung für andere Kraftfahrer" aus, entschied das Gericht.

Gegen das Urteil kann beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragt werden. Die Entscheidung fiel bereits in der vergangenen Woche.

(U.Beriyev--DTZ)

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