Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Autorennen mit zwei toten Kindern weitgehend auf

Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Autorennen mit zwei toten Kindern weitgehend auf


Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Autorennen mit zwei toten Kindern weitgehend auf
Bundesgerichtshof hebt Urteil zu Autorennen mit zwei toten Kindern weitgehend auf / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zu einem Autorennen mit zwei getöteten Kindern in Niedersachsen weitgehend aufgehoben. Die Revision war überwiegend erfolgreich, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Nun muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Hannover neu verhandelt werden.

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Das Landgericht hatte zwei Angeklagte, eine Frau und einen Mann, im April wegen eines verbotenen Rennens mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu sechs beziehungsweise vier Jahren Haft verurteilt. Die beiden Angeklagten, die sich vorher nicht gekannt hatten, waren sich im Februar 2022 mit ihren hochmotorisierten Autos zufällig auf dem Heimweg von der Arbeit begegnet.

Beide lieferten sich während eines waghalsigen Überholmanövers bei hohem Tempo ein Rennen. Das Auto der auf der Gegenfahrbahn dahinrasenden Frau stieß mit dem Wagen einer Familie zusammen, zwei Kinder im Alter von zwei und vier Jahren kamen dabei ums Leben.

Die Frau war ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Das Gericht kam aber zu der Überzeugung, dass der Frau nicht nachzuweisen war, dass sie trotz rücksichtsloser Fahrweise einen auch mit hoher Eigengefährdung verbundenen Frontalzusammenstoß und damit den Tod anderer Menschen willentlich in Kauf genommen hatte.

Gegen das Urteil legten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung der beiden Angeklagten mit Erfolg Revision ein. Die Staatsanwaltschaft strebt im Fall der Frau eine Verurteilung wegen Mordes in zwei Fällen an.

Sowohl im Urteil gegen die Frau als auch in der Entscheidung gegen den Mann seien Rechtsfehler gemacht worden, erklärte der BGH nun. So habe das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz der Frau zu Unrecht abgelehnt.

Auch in der Beweiswürdigung zum verbotenen Rennen mit Todesfolge und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen beide Angeklagte gebe es Rechtsfehler. Einzig die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen ließ der BGH stehen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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