Deutsche Tageszeitung - Kleiner Erfolg von slowakischem Geschäftsmann Kocner in Streit mit Europol vor EuGH

Kleiner Erfolg von slowakischem Geschäftsmann Kocner in Streit mit Europol vor EuGH


Kleiner Erfolg von slowakischem Geschäftsmann Kocner in Streit mit Europol vor EuGH
Kleiner Erfolg von slowakischem Geschäftsmann Kocner in Streit mit Europol vor EuGH / Foto: © AFP/Archiv

Der slowakische Geschäftsmann Marian Kocner hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen kleinen Erfolg in seinem Rechtsstreit mit Europol eingefahren. Der EuGH sprach Kocner am Dienstag Schadenersatz von 2000 Euro zu. Es geht um einen Datenschutzverstoß im Zusammenhang mit Ermittlungen nach Mord an dem Journalisten Jan Kuciak und dessen Verlobter Martina Kusnirova 2018. (Az. C-755/21 P)

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Kocner stand unter Verdacht, den Mord in Auftrag gegeben zu haben, wurde aber 2023 freigesprochen. Zuvor hatte die europäische Polizeibehörde im Rahmen der Ermittlungen auf Bitte der slowakischen Behörden die Daten von zwei Handys gesichert, die mutmaßlich Kocner gehörten. Eine Festplatte mit den Daten wurde den slowakischen Behörden übergeben. Etwas später berichtete die Presse in der Slowakei von privaten Gesprächen, die unter anderem von diesen Handys geführt worden waren.

Kocner verklagte Europol darum vor dem EU-Gericht auf Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro, weil seine Ehre, sein berufliches Ansehen sowie sein Recht auf Privat- und Familienleben verletzt worden seien. Das EU-Gericht wies seine Klage 2021 aber ab mit der Begründung, dass Kocner nicht nachgewiesen habe, dass die Veröffentlichung seiner Daten Europol zuzurechnen sei. Daraufhin zog der Geschäftsmann vor die nächsthöhere Instanz, den EuGH.

Dieser erklärte nun, dass nicht nachgewiesen werden müsse, wem die widerrechtliche Verarbeitung der Daten genau zuzurechnen sei. Es genüge der Nachweis dafür, dass bei der Zusammenarbeit eines EU-Staats mit Europol Daten widerrechtlich verarbeitet worden seien und ein Schaden entstanden sei. Europol und das betreffende Land hafteten dann gesamtschuldnerisch. Der EuGH hob das Urteil des EU-Gerichts darum in diesem Punkt auf.

Er entschied den Rechtsstreit selbst. Demnach hatte die widerrechtliche Datenverarbeitung dazu geführt, dass Informationen über private Gespräche zwischen Kocner und seiner Freundin an die Öffentlichkeit gelangten. Dadurch sei ihm ein immaterieller Schaden entstanden, weswegen ihm 2000 Euro Entschädigung zustünden.

(P.Hansen--DTZ)

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