Deutsche Tageszeitung - Bundesanwaltschaft erhebt Anklage wegen verbotener Lieferungen an russische Firma

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage wegen verbotener Lieferungen an russische Firma


Bundesanwaltschaft erhebt Anklage wegen verbotener Lieferungen an russische Firma
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage wegen verbotener Lieferungen an russische Firma / Foto: © AFP/Archiv

Wegen verbotener Lieferungen an eine russische Firma hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen Unternehmer im Saarland erhoben. Der Deutschrusse Waldemar W. soll nach Angaben der Karlsruher Behörde vom Dienstag zwischen 2020 und März 2023 in 54 Fällen Elektronikbauteile an ein Unternehmen in Russland geliefert haben, das militärisches Material und Zubehör produziert - unter anderem eine im Ukraine-Krieg eingesetzte Drohne.

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Wegen des EU-Embargos dürfen solche Bauteile nicht nach Russland geliefert werden. W. soll die Sanktionen der Anklageschrift zufolge umgangen haben, indem er die Waren erst aus dem Ausland nach Deutschland importierte und sie dann nach Russland lieferte. Teilweise soll er dazu mit Natalie S. zusammengearbeitet haben.

Die Frau mit ebenfalls deutscher und russischer Staatsangehörigkeit führt laut Bundesanwaltschaft ein von W. beherrschtes Unternehmen in Baden-Württemberg. Sie soll W. in 14 Fällen unterstützt haben, indem sie gegenüber dem Vorlieferanten angegeben habe, dass die Waren in Deutschland bleiben würden. Auch gegen S. wurde nun Anklage erhoben.

Die Elektronikteile seien erst an zwei in Russland ansässige zivile Scheinfirmen geliefert worden, die sie dann in Absprache mit W. an den militärischen Hersteller weitergeleitet hätten, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Nach Beginn des Ukraine-Kriegs sei W. dazu übergegangen, die Waren mithilfe vorgeschobener Empfänger in Drittstaaten nach Russland zu transportieren. Der Gesamtwert der exportierten Bauteile soll etwa 875.000 Euro betragen.

W. war im März vergangenen Jahres zunächst auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim festgenommen worden. Dann zog die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen der Bedeutung des Falls an sich. W. sitzt in Untersuchungshaft. Auch S. kam im März 2023 in Untersuchungshaft, der Haftbefehl wurde aber Ende Mai außer Vollzug gesetzt.

W. wird nun vorgeworfen, mehrfach gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Der Vorwurf gegen S. lautet Beihilfe zu einigen dieser Verstöße. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart.

(M.Travkina--DTZ)

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