Deutsche Tageszeitung - Rentner in Bremer Kleingarten gefangengehalten: Acht Jahre Haft für 23-Jährigen

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Rentner in Bremer Kleingarten gefangengehalten: Acht Jahre Haft für 23-Jährigen


Rentner in Bremer Kleingarten gefangengehalten: Acht Jahre Haft für 23-Jährigen
Rentner in Bremer Kleingarten gefangengehalten: Acht Jahre Haft für 23-Jährigen / Foto: © AFP/Archiv

Wegen eines brutalen Überfalls auf einen 83-Jährigen samt Menschenraub sowie schwerer körperlicher und seelischer Misshandlungen hat das Landgericht Bremen einen 23-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Richterinnen und Richter sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Mittwoch als erwiesen an, dass der Beschuldigte sein betagtes Opfer im Mai vergangenen Jahres zwei Nächte lang in dessen Kleingarten gefangen gehalten sowie verletzt, bedroht und beraubt hatte.

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Laut Staatsanwaltschaft bedrohte der Angeklagte den 83-Jährigen zunächst mit einem Messer und sperrte ihn gefesselt in eine kleine Toilette der Parzelle. Außerdem erschlug er die Hündin des Opfers mit einem Stein. Dann blieb der Verdächtige für eineinhalb Tage mit dem Geschädigten in dem Schrebergarten.

Nach der ersten Nacht holte der Beschuldigte den Rentner aus der Toilette und drohte ihm unter anderem damit, ihm Körperteile abzuschneiden. Zur Verdeutlichung der Drohung schnitt er ihm in den Arm. Außerdem trat und schlug er sein Opfer, dem er später zusätzlichen Augen und Mund verband.

Nach einer weiteren Nacht zwang er den sich weiterhin in seiner Gewalt befindlichen Senioren da, ihm die Geheimzahl seiner EC-Karte zu sagen. Er nahm sein Portemonnaie, das Mobiltelefon und die Wohnungsschlüssel an sich und fuhr mit dem Motorroller seines Opfers davon. Dem 83-Jährigen gelang es dann, Passanten zu alarmieren. Der Verdächtige wurde erst später gefasst.

Während der Urteilsverkündung am Mittwoch unterbrach der Angeklagten nach Angaben des Sprechers immer wieder lautstark die Vorsitzende Richterin und bedrohte alle Verfahrensbeteiligten mit dem Tod. Darüber hinaus stieß er massive Beleidigungen aus und teilte aufgebracht mit, Revision einzulegen.

Einen Zusammenhang zwischen dem angeklagten Tatgeschehen und einer bei dem Beschuldigten vorliegenden Drogenabhängigkeit sah das Gericht demnach nicht. Anders als von der Verteidigung während des Prozesses gefordert, verzichtete es daher darauf, eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen. Das Urteil fiel unter anderem wegen eines erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.

Früheren Angaben der Polizei zufolge hatte sich das Geschehen in einem Schrebergartengebiet im Stadtteil Gröpelingen ereignet. Demnach sprach der Täter sein Opfer am 21. Mai vergangenen Jahres abends zunächst freundlich an und erhielt von diesem die Erlaubnis, eine Nacht in der Parzelle zu schlafen.

Im Haus zog der junge Mann ein Messer und brachte den Rentner in seine Gewalt. Erst am 23. Mai morgens ließ er diesen wieder allein zurück.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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