Deutsche Tageszeitung - Verdächtiger stellt sich fünf Monate nach tödlichem Autounfall in Göttingen

Verdächtiger stellt sich fünf Monate nach tödlichem Autounfall in Göttingen


Verdächtiger stellt sich fünf Monate nach tödlichem Autounfall in Göttingen
Verdächtiger stellt sich fünf Monate nach tödlichem Autounfall in Göttingen / Foto: © AFP/Archiv

Fünf Monate nach einem tödlichen Autounfall in Göttingen ist der mutmaßliche Verursacher festgenommen worden. Gegen ihn wird unter anderem wegen des Verdachts auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft der niedersächsischen Stadt am Mittwoch mitteilte. Der 25-Jährige war demnach längere Zeit nicht auffindbar und meldete sich erst Anfang März bei der Polizei.

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Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, dass er Anfang Oktober mit etwa 120 Stundenkilometern auf einer Straße gefahren sein soll, auf der eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 Stundenkilometern gilt. Er soll dabei einen Blutalkoholgehalt von mindestens 1,86 Promille gehabt haben. In einer Rechtskurve sei sein Auto auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem anderen Wagen zusammengestoßen.

Dessen Insasse, ein 31-Jähriger, starb wenig später im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Sein Auto sei außerdem durch die Wucht des Aufpralls gegen einen weiteren Wagen geschleudert worden, dessen Fahrer leicht verletzt worden sei, hieß es weiter.

Im Lauf des Ermittlungsverfahrens habe sich herausgestellt, dass der 25-Jährige nicht mehr an seiner Meldeadresse im nordrhein-westfälischen Krefeld wohnte. Die Staatsanwaltschaft befürchtete, dass er sich ins Ausland abgesetzt hatte. Sie erwirkte den Angaben zufolge erst einen Haftbefehl und wenig später einen Europäischen Haftbefehl.

Der 25-Jährige habe sich dann aber selbst gestellt: Am Montag habe er sich bei der Polizei in Essen gemeldet, hieß es weiter. Er habe zuvor erfahren, dass er polizeilich gesucht werde. Der Beschuldigte sei dann festgenommen und dem Amtsgericht vorgeführt worden.

Inzwischen sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird auch wegen des Verdachts von Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

(V.Sørensen--DTZ)

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