Deutsche Tageszeitung - Urteil nach Ermordung von früherer Kollegin nahe Münster rechtskräftig

Urteil nach Ermordung von früherer Kollegin nahe Münster rechtskräftig


Urteil nach Ermordung von früherer Kollegin nahe Münster rechtskräftig
Urteil nach Ermordung von früherer Kollegin nahe Münster rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als ein Jahr nach der Vergewaltigung und Ermordung einer 21-Jährigen in Nordrhein-Westfalen ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf seine Revision, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Münster hatte den damals 31-Jährigen im Mai zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. (Az. 4 StR 402/23)

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Dadurch ist eine vorzeitige Entlassung praktisch ausgeschlossen. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im November 2022 einer früheren Arbeitskollegin vor ihrem Wohnhaus in Warendorf aufgelauert hatte. Er drängte sie dem Urteil zufolge unter Einsatz eines Messers in ihre Wohnung zurück, wo er sie fesselte, körperlich misshandelte, vergewaltigte und erwürgte. Außerdem stahl er Handy und Geldbeutel seines Opfers und hob mit der Bankkarte der von ihm ermordeten Frau rund tausend Euro ab.

Kollegen fanden die 21-Jährige nach früheren Angaben der Polizei tot in ihrer Wohnung, nachdem sie nicht an ihrer Arbeitsstelle erschienen war. Nach der Tat flüchtete der Beschuldigte zunächst. Er wurde im Rahmen einer europaweiten Fahndung aber einige Tage später von Zielfahndern in Spanien auf einer Autobahn kurz vor Madrid festgenommen und überstellt.

In der Hauptverhandlung schwieg der Angeklagte. Auf der Flucht und nach der Festnahme hatte er die Tat aber gegenüber Angehörigen und Freunden gestanden. Die Richterinnen und Richter des Landgerichts sahen die Mordmerkmale Heimtücke, Grausamkeit und Befriedigung des Geschlechtstriebs als verwirklicht an.

Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dessen Prüfung ergab aber nun keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, weswegen das Urteil gegen ihn rechtskräftig wurde.

(O.Tatarinov--DTZ)

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