Deutsche Tageszeitung - Haftbefehl von Bundesanwaltschaft wegen Mordversuchs gegen RAF-Mitglied Klette eröffnet

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Haftbefehl von Bundesanwaltschaft wegen Mordversuchs gegen RAF-Mitglied Klette eröffnet


Haftbefehl von Bundesanwaltschaft wegen Mordversuchs gegen RAF-Mitglied Klette eröffnet
Haftbefehl von Bundesanwaltschaft wegen Mordversuchs gegen RAF-Mitglied Klette eröffnet / Foto: © AFP/Archiv

Der mutmaßlichen RAF-Terroristin Daniela Klette ist am Donnerstag in Karlsruhe der bereits seit Mai 2018 bestehende Haftbefehl der Bundesanwaltschaft eröffnet worden. Dabei geht es um die Vorwürfe ihrer Beteiligung an Anschlägen der Rote Armee Fraktion (RAF) in den 90er Jahren. Parallel läuft gegen die 65-Jährige ein Ermittlungsverfahren in Niedersachsen wegen Raubüberfällen auf Geldtransporter und Supermärkte.

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Sie sitzt deswegen in Niedersachsen in Untersuchungshaft, wohin sie nach dem Termin vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auch wieder gebracht wurde. In Karlsruhe wurde sogenannte Überhaft vermerkt, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft sagte. Das ist eine Art Sicherheitsinstrument. Es würde erst dann wichtig, wenn sich an der Untersuchungshaft in Niedersachsen etwas ändern sollte.

Dem Haftbefehl zufolge ist Klette des zweifachen versuchten Mordes und der versuchten und vollendeten Sprengstoffexplosion in Mittäterschaft dringend verdächtig. Dabei geht es um einen gescheiterten Anschlag auf ein Gebäude der Deutschen Bank im hessischen Eschborn, einen Schusswaffenanschlag auf die US-Botschaft in Bonn und einen Sprengstoffanschlag auf einen Gefängnisneubau im hessischen Weiterstadt.

In Eschborn soll Klette am 25. Februar 1990 zusammen mit anderen RAF-Mitgliedern versucht haben, in dem Verwaltungsgebäude der Bank eine Explosion auszulösen. Dazu stellten Mitglieder des Kommandos nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein Auto im Bereich der Toreinfahrt ab. Im Kofferraum des Wagens seien insgesamt 45 Kilogramm Sprengstoff gewesen. Die Druckwelle als Folge einer Detonation hätte den Wachraum erfasst, in dem sich zu dem Zeitpunkt drei Sicherheitsbedienstete aufhielten. Die Zündvorrichtung habe aber versagt, erklärte die Karlsruher Behörde.

Am 13. Februar 1991 habe Klette zusammen mit anderen RAF-Mitgliedern einen Schusswaffenanschlag auf das Gebäude der US-Botschaft in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn verübt. Dabei seien von der anderen Rheinseite aus mindestens 250 Schüsse abgegeben worden, 65 Projektile hätten die Botschaft getroffen. Zu dem Zeitpunkt seien noch mindestens zehn Menschen in dem unmittelbar gefährdeten Gebäudeteil gewesen.

Am 27. März 1993 dann soll Klette an dem Anschlag auf das neu gebaute Gefängnis in Weiterstadt beteiligt gewesen sein. Zu dem Kommando hätten unter anderem auch die ebenfalls später untergetauchten mutmaßlichen RAF-Mitglieder Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg gehört, erklärte die Bundesanwaltschaft. Mitglieder des RAF-Kommandos kletterten demnach über die Mauer, überwältigten das Wachpersonal und brachten es in einem Auto weg. Dann habe das Kommando in dem Gebäude mehrere Sprengsätze gezündet.

Es sei ein Gesamtschaden von 123 Millionen Mark entstanden, was etwa 63 Millionen Euro entspricht. Es handelte sich um den letzten Anschlag, zu dem sich die RAF bekannte, bevor sie sich 1998 für aufgelöst erklärte. Klette, Garweg und Staub tauchten unter.

Zwischen 1999 und 2016 sollen sie in Nord- und Westdeutschland bewaffnete Raubüberfälle begangen haben, um ihr mehr als 30 Jahre andauerndes Leben im Untergrund zu finanzieren. Anschließend wurden DNA-Spuren gefunden. Das brachte die niedersächsischen Ermittler auf die Spur des Trios. Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt unter anderem wegen versuchten Mordes gegen Klette, Garweg und Staub.

Im November erhielten die Ermittler nach eigenen Angaben einen Hinweis auf einen mutmaßlichen Aufenthalt von Klette in Berlin. In der vergangenen Woche wurde sie in einer Wohnung im Berliner Stadtteil Kreuzberg von Zivilfahndern festgenommen. Die Fahndung nach Garweg und Staub läuft weiter. Eine Übernahme der Ermittlungen zu den Raubüberfällen durch die Bundesanwaltschaft komme nicht in Betracht, teilte diese nun mit. Das liege an der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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