Deutsche Tageszeitung - Urteil: Mehrarbeit von Beamten im Saarland binnen Jahresfrist ausgleichen

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Urteil: Mehrarbeit von Beamten im Saarland binnen Jahresfrist ausgleichen


Urteil: Mehrarbeit von Beamten im Saarland binnen Jahresfrist ausgleichen
Urteil: Mehrarbeit von Beamten im Saarland binnen Jahresfrist ausgleichen / Foto: © AFP/Archiv

Mehrarbeit von Beamten im Saarland soll innerhalb eines Jahres durch Freizeit ausgeglichen werden. Danach wandelt sich der Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Vergütungsanspruch um, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Es ging um die Klage eines Polizisten im Landesdienst. (Az. 2 C 2.23)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Der Kommissar hatte 2015 und 2016 bei verschiedenen Einsätzen Mehrarbeit geleistet. Im September 2016 hatte er einen Dienstunfall und war danach für längere Zeit krank. Die Krankheitszeiten wurden unter anderem durch den Ausgleich von Mehrarbeit und durch Urlaub unterbrochen. Zum August 2018 wurde der Mann wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Er beantragte die finanzielle Abgeltung von weiteren 205 Stunden Mehrarbeit, bekam das Geld aber nicht. Auch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis gaben ihm nicht Recht. Das Bundesverwaltungsgericht verwies den Fall nun dorthin zurück. Das Oberverwaltungsgericht soll feststellen, wann der frühere Polizist wie viel Mehrarbeit erbrachte.

Da dies noch nicht geschehen war, konnte das Bundesverwaltungsgericht nicht selbst entscheiden. Es erklärte, dass der Dienstherr laut saarländischem Beamtengesetz grundsätzlich zur Gewährung von Freizeitausgleich innerhalb eines Jahres verpflichtet sei. Eine Ausnahme gelte nur bei zwingenden dienstlichen Gründen. Dann sei eine finanzielle Abgeltung möglich.

Zwingende dienstliche Gründe sah das Gericht dann, wenn der Freizeitausgleich mit großer Wahrscheinlichkeit zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen oder Gefährdungen des Dienstbetriebs führen würde. Andere Gründe wie die Krankheit des Betreffenden zählten aber nicht dazu. Nach Ablauf der Jahresfrist sei eine Dienstbefreiung nicht mehr möglich, und es entstehe ein Vergütungsanspruch.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Epstein-Skandal: Trump teilt gegen eigene Anhänger aus

In der Affäre um den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat US-Präsident Donald Trump gegen enttäuschte Anhänger ausgeteilt. Sie seien "Schwächlinge" und fielen auf "Täuschungen" der Demokratischen Partei hinein, schrieb Trump am Mittwoch in seinem Onlinedienst Truth Social. Der Fall Epstein sei ein "Betrug" - "und meine ehemaligen Unterstützer haben sich diesen Mist ("bullshit") komplett zu eigen gemacht", schimpfte der Präsident.

Lastwagen prallt in Nordrhein-Westfalen frontal in Auto - zwei Tote

Bei einem schweren Unfall mit einem Lastwagen sind in Nordrhein-Westfalen zwei Menschen in einem Auto ums Leben gekommen. Der Laster prallte aus zunächst unklarer Ursache auf der rechten Spur der Autobahn 1 bei Wuppertal-Langerfeld frontal gegen den Auto, wie die Polizei in Düsseldorf am Mittwoch mitteilte.

Gericht: Cannabisanbau in Lagerhalle muss baurechtlich genehmigt werden

Eine Lagerhalle kann einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht ohne entsprechende Baugenehmigung für den Anbau von Cannabis genutzt werden. Einen entsprechenden Eilantrag der Besitzerin einer Halle im Landkreis Biberach lehnte das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Dienstag ab, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.

66 Packungen Parmesan: Ladendieb in Nordrhein-Westfalen festgenommen

Mit 66 Packungen Parmesan im Gepäck ist in Nordrhein-Westfalen ein Ladendieb erwischt worden. Eine Kassiererin eines Discountmarkts in Bielefeld bemerkte den Ladendieb, als er ohne zu bezahlen den Kassenbereich passierte, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Dabei trug er einen prall mit Käsepackungen gefüllten Rucksack und eine Tüte.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild