Deutsche Tageszeitung - Urteil: Französische Feuerwehrleute müssen rasiert zum Dienst erscheinen

Urteil: Französische Feuerwehrleute müssen rasiert zum Dienst erscheinen


Urteil: Französische Feuerwehrleute müssen rasiert zum Dienst erscheinen
Urteil: Französische Feuerwehrleute müssen rasiert zum Dienst erscheinen / Foto: © AFP/Archiv

Der Bart muss ab: Sieben französische Feuerwehrmänner, die wegen ihrer Gesichtsbehaarung vom Dienst suspendiert waren, müssen sich rasieren, wenn sie ihren Job behalten wollen. Ein Verwaltungsgericht in Lyon lehnte einen Einspruch der Bartträger am Freitag ab. Ihre Chefs hatten sich bei der Suspendierung auf eine bis dahin nicht umgesetzte Dienstvorschrift des Départements Loire gestützt.

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Darin wird das Bartverbot damit begründet, dass die Gesichtsbehaarung das Tragen luftdichter Schutzmasken verhindere. Die Anwältin der bärtigen Feuerwehrleute verwies auf einen Erlass der Regierung in Paris von 2015, der lediglich festhält, dass Bärte und Schnurrbärte sauber gestutzt sein müssen, und das Tragen von Schutzmasken nicht behindern dürfen.

"Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Bärte, Schnurrbärte oder Koteletten das Tragen von Schutzmasken behindern", hatte die Anwältin Marie Cochereau betont. Der zuständige Richter ließ sich davon offenbar nicht überzeugen.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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