Deutsche Tageszeitung - 83-jähriger Autofahrer erfasst Mutter und Kind: Zwei Tote bei Unfall in Berlin

83-jähriger Autofahrer erfasst Mutter und Kind: Zwei Tote bei Unfall in Berlin


83-jähriger Autofahrer erfasst Mutter und Kind: Zwei Tote bei Unfall in Berlin
83-jähriger Autofahrer erfasst Mutter und Kind: Zwei Tote bei Unfall in Berlin / Foto: © AFP/Archiv

Bei einem von einem 83-jährigen Autofahrer verursachten Unfall in der Nähe des Potsdamer Platzes im Zentrum Berlins sind am Samstag eine 41-jährige Mutter und ihr vierjähriger Sohn ums Leben gekommen. Der Mann habe ersten Erkenntnissen zufolge verkehrswidrig rechts auf einem Fahrradstreifen an vor einer roten Ampel wartenden Autos vorbeifahren wollen und dabei die beiden Fußgänger erfasst, teilte die Polizei am Sonntag mit.

Textgröße ändern:

Nach Angaben der Beamten überquerten Mutter und Kind gerade die Straße, als sie vom Auto des 83-Jährigen gerammt wurden. Es handelte sich bei ihnen um Touristen aus Belgien. Der Vater des Kindes und Lebensgefährte der Mutter musste das Geschehen ebenso mit ansehen wie die Schwester der Verstorbenen.

Nach der Kollision mit den beiden Fußgängern prallte das Auto des Senioren demnach gegen ein an der Ampel wartendes Auto, das wiederum in ein drittes Fahrzeug geschoben wurde. Der 83-Jährige wurde leicht verletzt und kam für eine ambulante Behandlung in ein Krankenhaus. Polizisten beschlagnahmten seinen Führerschein sowie das Unfallauto für die weiteren Untersuchungen.

Außerdem wurden der Polizei zufolge drei weitere Menschen zur Behandlung in Krankenhäuser gebracht. Weil sich der Unfall in einem sehr belebten Bereich ereignet habe, hätten auch viele Passantinnen und Passanten alles miterlebt. "Sie standen deutlich unter dem Eindruck des Geschehens", teilten die Beamten mit. Menschen seien vor Ort von Seelsorgern und Rettungskräften betreut worden.

"Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache dauern an", erklärte die Polizei. Der mutmaßliche Verursacher habe freiwillig einen Atemalkoholtest gemacht, der aber einen Wert von 0,0 Promille ergeben habe. Ein Gutachter soll demnach im weiteren Verlauf unter anderem auch dessen beschlagnahmtes Auto untersuchen.

Mutter und Kind mussten nach Angaben von Polizei und Feuerwehr nach dem Unfall reanimiert werden. Anschließend wurden sie zur weiteren Behandlung in Kliniken gebracht, wo ihnen aber nicht mehr geholfen werden konnten. Bereits am Samstag starb die Mutter. Das Kind wurde notoperiert, verstarb später jedoch ebenfalls.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Haftstrafe für tödliches Autorennen auf Landstraße in Brandenburg rechtskräftig

Eine nach einem tödlich verlaufenen illegalen Autorennen vom Landgericht Neuruppin gegen einen Mann verhängte fünfjährige Haftstrafe ist rechtskräftig geworden. Wie das Gericht in der brandenburgischen Stadt am Montag mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die von dem Angeklagten eingelegte Revision. Es habe in dem Urteil keine Rechtsfehler zu dessen Lasten gegeben.

Fast sechs Jahre Haft für Pfleger nach tödlicher Misshandlung in Brandenburg

Weil er eine Heimbewohnerin misshandelte und tödlich verletzte, ist ein Pfleger vom Landgericht Neuruppin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte soll für fünf Jahre und zehn Monaten in Haft, wie eine Gerichtssprecherin in der brandenburgischen Stadt am Montag mitteilte. Außerdem verhängte das Gericht gegen den 27-Jährigen ein fünfjähriges Berufsverbot für Pflege- und Erziehungsberufe.

Handwerker soll in Bayern mindestens hunderttausend Euro aus Haus gestohlen haben

Ein Handwerker soll in Bayern mindestens hunderttausend Euro von einer Frau gestohlen haben. Das Geld wurde bei dem 56-Jährigen gefunden, wie die Polizei in Bayreuth am Montag mitteilte. Demnach soll der Mann, der sich in den vergangenen Wochen wegen Handwerksarbeiten berechtigt in dem Haus der Frau aufhielt, eine sechsstellige Summe entwendet haben.

Berliner Gericht: Zurückweisungen nach Asylgesuch ohne Prüfung rechtswidrig

Das Berliner Verwaltungsgericht hat drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze ohne Dublin-Verfahren wehrten. Deutschland müsse bei Asylgesuchen auf seinem Staatsgebiet das Verfahren beginnen und abschließen, mit dem der zuständige EU-Mitgliedsstaat festgestellt wird, erklärte das Gericht am Montag. Die Eilanträge der Somalier, zwei Männer und eine Frau, hatten damit größtenteils Erfolg.

Textgröße ändern: