Deutsche Tageszeitung - Sexueller Missbrauch durch Füßelecken: Bewährungsstrafe für Betreuer in Hamburg

Sexueller Missbrauch durch Füßelecken: Bewährungsstrafe für Betreuer in Hamburg


Sexueller Missbrauch durch Füßelecken: Bewährungsstrafe für Betreuer in Hamburg
Sexueller Missbrauch durch Füßelecken: Bewährungsstrafe für Betreuer in Hamburg / Foto: © AFP/Archiv

Ein ehemaliger Hamburger Grundschulbetreuer ist wegen sexuellen Missbrauchs durch Füßelecken zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem dreijährigen teilweisen Berufsverbot verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben eines Sprechers am Dienstag als erwiesen an, dass sich der 35-Jährige 2021 im Rahmen von inszenierten Spielen an einem Viertklässler vergangen hatte.

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Der Beschuldigte gestand die Taten in dem Verfahren, bestritt jedoch eine sexuelle Erregung. Bei seinem Urteil wertete das Gericht nach Angaben des Sprechers verschiedene Aspekte als strafmildernd - unter anderem, dass der Angeklagte dem Opfer durch sein Geständnis eine Aussage vor Gericht ersparte und dass das Geschehen im Vergleich mit anderen Missbrauchstaten weniger intensiv war und das Opfer dementsprechend weniger schädigte und belastete.

Nach Gerichtsangaben ging es um fünf Taten innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten, bei denen der Beschuldigte den Schüler die Fußsohlen geleckt hatte. Der Mann leitete damals die Nachmittagsbetreuung an einer Grundschule im Stadtteil Bramfeld und übernahm vertretungsweise erzieherische Aufgaben in Gruppen. Bei solchen Vertretungen kam es zu den angeklagten Übergriffen.

Laut Gericht erwähnte der Junge das Geschehen erst 2023 beiläufig gegenüber seinen Eltern und löste so Ermittlungen aus, die in eine Anklage und den Prozess mündeten. Neben einer zweijährigen Bewährungsstrafe verhängten die Richter am Ende des in der vergangenen Woche begonnenen Verfahrens gegen den Beschuldigten ein teilweises Berufsverbot. Er darf für drei Jahre keinen pädagogisch-anleitenden Umgang mit Kindern oder Jugendlichen haben.

(V.Sørensen--DTZ)

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