Deutsche Tageszeitung - Schuldsprüche in Prozess um versuchten Millionenbetrug durch fingierten Bootsunfall

Schuldsprüche in Prozess um versuchten Millionenbetrug durch fingierten Bootsunfall


Schuldsprüche in Prozess um versuchten Millionenbetrug durch fingierten Bootsunfall
Schuldsprüche in Prozess um versuchten Millionenbetrug durch fingierten Bootsunfall / Foto: © AFP/Archiv

Wegen versuchten Versicherungsbetrugs in Millionenhöhe durch einen vorgetäuschten tödlichen Bootsunfall auf der Ostsee hat das Landgericht im schleswig-holsteinischen Kiel ein Ehepaar verurteilt. Der 56-jährige Ehemann erhielt am Mittwoch nach Angaben einer Sprecherin drei Jahre und zwei Monate Haft. Seine gleichaltrige Ehefrau wurde zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

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Die beiden Angeklagten hatten demnach 2019 ein angebliches Bootsunglück des Manns auf der Ostsee fingiert, um dadurch an rund 4,1 Millionen Euro aus insgesamt 14 Lebens- und Unfallversicherungen zu gelangen. Die Policen schloss der Angeklagte zu Gunsten seiner Frau und seiner Mutter ab, bevor er einem gemeinsamen Tatplan entsprechend seinen Tod vortäuschte und sich dann auf dem Dachboden des Hauses seiner Mutter in Niedersachsen versteckte.

Die Ehefrau meldete ihren Mann seinerzeit vermisst, bei der anschließenden Suche wurde das leere Boot gefunden. Ermittler der Polizei gingen aufgrund der Spurenlage an Bord aber schnell von einem Täuschungsmanöver aus. Als die Frau ihren angeblich vermissten Gatten im April 2020 für tot erklären lassen wollte, starteten sie zusätzliche Recherchen und fassten den Mann wenig später in seinem Versteck. Dadurch flog das Betrugskonstrukt auf.

In dem Prozess vor dem Landgericht Kiel ging es um eine Neuverhandlung aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. 2021 hatte ein erstes Verfahren in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt mit weitgehenden Freisprüchen für beide Angeklagte sowie Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten für den Ehemann und einem Jahr für seine Frau geendet.

Die Richter erkannten damals nur im Fall eines Versicherungsvertrags auf eine versuchte Betrugstat. Bei den 13 übrigen Verträgen stuften sie die entsprechenden Aktivitäten des Paars lediglich als Vorbereitungshandlungen für einen geplanten Betrugsversuch ein, was noch nicht strafbar ist. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die Angeklagten davon ausgingen, auch ohne Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde Geld ausgezahlt zu bekommen.

Diese 13 Freisprüche hob der Bundesgerichtshof später aber auf und ordnete eine neue Verhandlung vor einer anderen Kammer des Kieler Landgerichts an. Diese sah in ihrem Urteil vom Mittwoch nun auch im Fall der übrigen 13 Verträge vollendete Betrugsversuche. Das Urteil wegen des 14. Vertrags aus dem ersten Prozess blieb weiter bestehen, es wurden Gesamtstrafen gebildet.

In beiden Verfahren ging es nur um versuchten Betrug, weil es zu keinem Zeitpunkt zur Auszahlung von Versicherungsgeldern gekommen war. Ursprünglich war auch die Mutter des Beschuldigten mitangeklagt. Das Verfahren wurde aber vor Beginn des ersten Prozesses wegen Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt.

(P.Hansen--DTZ)

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