Deutsche Tageszeitung - Landgericht Berlin: Mit Geld aus Straftaten finanzierte Immobilie wird eingezogen

Landgericht Berlin: Mit Geld aus Straftaten finanzierte Immobilie wird eingezogen


Landgericht Berlin: Mit Geld aus Straftaten finanzierte Immobilie wird eingezogen
Landgericht Berlin: Mit Geld aus Straftaten finanzierte Immobilie wird eingezogen / Foto: © AFP/Archiv

In einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Landgericht Berlin die Einziehung einer Immobilie und weiteren Vermögens wie einer Kaufpreisforderung aus einem Immobilienverkauf angeordnet. Das Gericht zeigte sich nach Angaben vom Mittwoch überzeugt davon, dass die Immobilien mit illegal erlangtem Geld finanziert worden seien. Zumindest ein Teil stamme aus rechtswidrigen Taten - das sei ausreichend, um die Vermögenswerte einzuziehen.

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Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft seit 2015 wegen des Verdachts der Geldwäsche unter anderem gegen die Eigentümerin ermittelt. Die Ermittler warfen den Beschuldigten vor, aus Straftaten stammendes Geld in den Kauf von Immobilien investiert zu haben, wodurch die illegale Herkunft verschleiert werde. Im Lauf des Verfahrens wurden nach Gerichtsangaben mehrere Immobilien beschlagnahmt.

2020 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren aus Mangel an Beweisen ein, beantragte aber die Einziehung der Vermögenswerte. Das ist laut Landgericht auch dann möglich, wenn ein Strafverfahren nicht möglich ist - das Gericht aber zur Überzeugung gelangt, dass die Vermögenswerte aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat stammen.

Im August 2021 ordnete das Landgericht die Einziehung des Vermögens an. Nach einer Beschwerde der Betroffenen stellte das Kammergericht das Verfahren aber ein. Die Staatsanwaltschaft stellte dann erneut den Antrag, die Vermögenswerte einzuziehen.

Das Landgericht I verhandelte seit Oktober 2022 darüber, wie es nun mitteilte. Es seien zwei Rechtshilfeuntersuchungen in den Libanon gestellt worden. Das Gericht habe insgesamt 22 Zeugen vernommen, darunter einen Zeugen in der deutschen Botschaft im Libanon per Video.

Die Betroffene habe ausgesagt, die Immobilien als Strohfrau für einen Bekannten der Familie erworben zu haben. Dieser habe mit Mitteln aus einer Erbschaft im Libanon bezahlt. Das glaubte das Gericht aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Revision eingelegt werden.

(L.Møller--DTZ)

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