Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof hebt Urteil nach politisch motiviertem Streit in Thüringen auf

Bundesgerichtshof hebt Urteil nach politisch motiviertem Streit in Thüringen auf


Bundesgerichtshof hebt Urteil nach politisch motiviertem Streit in Thüringen auf
Bundesgerichtshof hebt Urteil nach politisch motiviertem Streit in Thüringen auf / Foto: © AFP/Archiv

Sechs Jahre nach einem Angriff auf zwei Journalisten in Thüringen könnte gegen die beiden Angeklagten, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, eine härtere Strafe verhängt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Mühlhausen wegen Rechtsfehlern auf. Dieses habe bei der Beweiswürdigung Fehler gemacht, soweit es die Tat nicht auch als besonders schweren Raub wertete. (Az. 2 StR 237/23)

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Das Landgericht hatte die beiden Angeklagten im September 2022 wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Es stellte fest, dass der Mann und der damals Heranwachsende die Journalisten mit einem Auto verfolgt hatten, als diese im April 2018 in Fretterode ein mutmaßliches Treffen von Neonazis auf dem Grundstück des damaligen Thüringer NPD-Chefs Thorsten Heise beobachten und fotografieren wollten.

Der jüngere Angeklagte habe die beiden dem Landgericht zufolge bemerkt und geglaubt, einen von ihnen der sogenannten Göttinger Antifa zuordnen zu können. Die Angeklagten hätten den Journalisten nach der Verfolgungsjagd verkehrsbedingt den Fluchtweg versperrt, so dass sie mit ihrem Wagen nicht hätten vorbeifahren können. Es sei zu einem Zusammenstoß und einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Danach habe die Spiegelreflexkamera eines Journalisten gefehlt.

Das Landgericht verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gegen den erwachsenen Angeklagten. Der Heranwachsende sollte 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Damit blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen schweren Raubs verlangt hatte.

Sie wandte sich an den Bundesgerichtshof, ebenso einer der Journalisten. Die Revision hatte nun Erfolg. Das Urteil wurde mit den Feststellungen aufgehoben. Erfolglos blieb dagegen die Revision des zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten, die der BGH verwarf.

(V.Sørensen--DTZ)

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