Deutsche Tageszeitung - Angeklagter in Flensburger Heilpraktikerprozess wieder in Untersuchungshaft

Angeklagter in Flensburger Heilpraktikerprozess wieder in Untersuchungshaft


Angeklagter in Flensburger Heilpraktikerprozess wieder in Untersuchungshaft
Angeklagter in Flensburger Heilpraktikerprozess wieder in Untersuchungshaft / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall eines wegen Mordes an seiner Ehefrau und Vergewaltigung mehrerer Patientinnen angeklagten angeblichen Heilpraktikers vor dem Landgericht Flensburg hat sich eine neue Wendung ergeben. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft mangels dringenden Tatverdachts im Juli vergangenen Jahres wurde diese wegen Fluchtgefahr wieder angeordnet, wie das schleswig-holsteinische Gericht am Mittwoch mitteilte. Der zum Prozessbeginn im März vergangenen Jahres 54-Jährige sei "nunmehr dringend verdächtig, seine Ehefrau im August 2022 getötet zu haben", hieß es.

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Wahrscheinlich sei zumindest das Mordmerkmal der Habgier gegeben. Dies ergebe sich aus der bisherigen Beweisaufnahme. Der Mann sei mittellos gewesen und habe sich zu Beginn der Beziehung im Jahr 2012 in einer Privatinsolvenz befunden. Die Frau sei vermögend gewesen. Mutmaßlich habe er nach einer Hausdurchsuchung wegen der ihm vorgeworfenen Sexualdelikte befürchtet, "ein gegenüber seiner Umwelt und seiner Ehefrau aufgebautes Lügenkonstrukt könne zusammenbrechen und er dadurch seinen Lebensstandard einbüßen".

Zu dem vom Gericht angeführten Lügenkonstrukt hieß es weiter, der Angeklagte habe vermutlich einvernehmliche sexuelle Beziehungen zu verschiedenen Frauen und einen sexuellen Kontakt zu einer möglicherweise 16-jährigen Minderjährigen gehabt. In seiner sogenannten Praxis habe er mutmaßlich "sexualisierte Behandlungsmethoden angewendet und dabei Nacktbilder von Patientinnen angefertigt".

Der ohne Qualifikation praktizierende Mann soll laut Anklage von 2014 bis 2022 sechs Frauen sexuell missbraucht und sie dabei teils auch körperlich verletzt haben. Als seine Taten aufzufliegen drohten, soll er demnach zudem seine schwer kranke Ehefrau getötet haben, um an ihr Erbe zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Mordes aus Habgier, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und einer Reihe weiterer Delikte an.

Bei der Haftentlassung im Juli befand das Gericht zwischenzeitlich jedoch, im Fall des Todes der Ehefrau komme eine Tötung auf Verlangen in Betracht. Demnach hätte der Mann zunächst seine Frau töten und dann Suizid begehen wollen, indem er ebenfalls eine vollständige Dosis eines als tödlich geltenden Medikaments einnahm und sich schwerere Verletzungen mit einem Messer zufügte, als von der Anklage angenommen.

Zu den vorgeworfenen Sexualdelikten hieß es damals, eine als Nebenklägerin auftretende Zeugin sei offenbar durch Fremdsuggestion durch Dritte zu einer falschen Erinnerung gebracht worden. In einem anderen Fall habe der Angeklagte ohne Unrechtsbewusstsein einen Vaginalabstrich bei einer Patientin gemacht. Zudem sei ihm nicht immer eine sexuelle Motivation seiner Taten nachzuweisen.

Nun erklärte das Gericht, für eine Tötung der Ehefrau auf Verlangen fehle es an Anhaltspunkten. Der Mann habe diesen angeblichen Wunsch nicht nachvollziehbar geschildert. Den gemeinsamen Suizidversuch habe er "mutmaßlich bloß inszeniert". Der Angeklagte wurde nach Verkündung des neuen Haftbefehls in ein Gefängnis gebracht. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht ihm lebenslange Haft.

(U.Beriyev--DTZ)

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