Deutsche Tageszeitung - Gericht bündelt Strafverfahren gegen Ex-VW-Chef Winterkorn - Start im September

Gericht bündelt Strafverfahren gegen Ex-VW-Chef Winterkorn - Start im September


Gericht bündelt Strafverfahren gegen Ex-VW-Chef Winterkorn - Start im September
Gericht bündelt Strafverfahren gegen Ex-VW-Chef Winterkorn - Start im September / Foto: © AFP

Im Skandal um manipulierte Dieselmotoren hat das zuständige Gericht zwei Strafverfahren gegen den früheren VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn gebündelt. Die Verfahren wegen des Verdachts des Betruges und der Falschaussage sowie wegen des Verdachts der Marktmanipulation würden "zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden", erklärte das Landgericht Braunschweig am Freitag. Die Hauptverhandlung beginnt demnach Anfang September, bislang sind 89 Termine bis September 2025 vorgesehen.

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Das Landgericht hatte das Verfahren wegen Marktmanipulation im Dezember auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen. Die Anklage wirft Winterkorn vor, Anleger bewusst nicht über den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung in VW-Dieselmotoren informiert zu haben - obwohl er dazu nach dem Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet gewesen wäre.

Das Verfahren war 2021 zunächst unter Verweis auf das laufende Verfahren wegen Betrugs eingestellt worden. Da Winterkorn wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs ohnehin mit einer hohen Strafe rechnen müsse, falle das Manipulationsverfahren nicht ins Gewicht, hatte das Gericht damals argumentiert. Nun soll sich der Ex-VW-Chef doch wegen der beiden Vorwürfe verantworten.

Der Dieselskandal war am 15. September 2015 aufgeflogen. Volkswagen räumte ein, bei bestimmten Dieselmotoren eine Software verbaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid auf dem Prüfstand senkte, nicht aber im Straßenverkehr. Erst am 22. September veröffentlichte der Konzern eine Adhoc-Meldung, also eine Pflichtmitteilung an die Anleger.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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