Deutsche Tageszeitung - Urteil: Bei verspätetem Einreichen kein Anspruch auf Gesundheitsbonus von Kasse

Urteil: Bei verspätetem Einreichen kein Anspruch auf Gesundheitsbonus von Kasse


Urteil: Bei verspätetem Einreichen kein Anspruch auf Gesundheitsbonus von Kasse
Urteil: Bei verspätetem Einreichen kein Anspruch auf Gesundheitsbonus von Kasse / Foto: © AFP/Archiv

Weil er die Nachweise zu spät einreichte, hat ein bei der gesetzlichen Krankenkasse Knappschaft Versicherter keinen Anspruch auf die Auszahlung der Gesundheitsboni. Dabei ging es um die Boni für zehn Jahre, wie das Sozialgericht im niedersächsischen Braunschweig am Montag mitteilte. Es wies die Klage des Versicherten ab.

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Der Mann hatte im September 2022 die Auszahlung der Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten für die Kalenderjahre 2012 bis 2022 beantragt und die Nachweise beigelegt. Die Krankenkasse lehnte es aber ab zu zahlen, weil der Antrag verspätet gestellt worden sei. Sie hatte zuvor ihre Satzung geändert.

Demnach müssen Bonusnachweise bis Ende März des Folgejahres eingereicht werden. Über diese Änderung berichtete die Knappschaft in einem Beitrag ihrer Mitgliederzeitschrift. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass der Kläger keine Möglichkeit gehabt haben sollte, von der Satzungsänderung Kenntnis zu nehmen, wie es nun erklärte.

(P.Hansen--DTZ)

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