Deutsche Tageszeitung - Reform des Disziplinarrechts: Entlassung extremistischer Beamter schneller möglich

Reform des Disziplinarrechts: Entlassung extremistischer Beamter schneller möglich


Reform des Disziplinarrechts: Entlassung extremistischer Beamter schneller möglich
Reform des Disziplinarrechts: Entlassung extremistischer Beamter schneller möglich / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Inkrafttreten einer Reform des Disziplinarrechts können ab dem 1. April extremistische Beamtinnen und Beamte schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. "Wir sind eine starke Demokratie, die sich gegen ihre Feinde zu wehren weiß", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Samstag. Das zeige die Reform. "Verfassungsfeinde" könnten damit künftig deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Das gelte es nun konsequent durchzusetzen.

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"Denn wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen", betonte die Ministerin. "Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten angegriffen wird." Jeder Extremismus-Fall im öffentlichen Dienst müsse deutliche Konsequenzen haben – "gerade auch zum Schutz des Ansehens der ganz überwältigenden Mehrheit der Beschäftigten, die tagtäglich für unsere Demokratie eintreten".

Der Bundestag hatte die Reform, welche die bisher langwierigen Disziplinarverfahren beschleunigen soll, im November beschlossen. Bislang kann der Dienstherr im öffentlichen Dienst eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur per Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erreichen. Nach Angaben der Bundesregierung dauern diese Verfahren im Schnitt vier Jahre, in denen die Betroffenen weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten.

Die Neuregelung sieht vor, dass die Behörden künftig selbst eine Disziplinarverfügung gegen extremistische Beamte erlassen können - die dann im Nachhinein vom Verwaltungsgericht geprüft wird. Die Verfügung kann sämtliche Disziplinarmaßnahmen einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts umfassen. Die Betroffenen können gegen die Verfügung Klage einreichen.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2021 in der Bundesverwaltung 373 Disziplinarmaßnahmen verhängt. Im Verhältnis zu der Gesamtzahl der rund 190.000 beim Bund tätigen Beamtinnen und Beamten kam es somit bei weniger als 0,2 Prozent zu disziplinarischen Folgen.

(V.Sørensen--DTZ)

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