Deutsche Tageszeitung - Deutschland will Nicaraguas Vorwurf der Völkermord-Begünstigung vor UN-Gericht widerlegen

Deutschland will Nicaraguas Vorwurf der Völkermord-Begünstigung vor UN-Gericht widerlegen


Deutschland will Nicaraguas Vorwurf der Völkermord-Begünstigung vor UN-Gericht widerlegen
Deutschland will Nicaraguas Vorwurf der Völkermord-Begünstigung vor UN-Gericht widerlegen / Foto: © ANP/AFP

Vor der zweitägigen Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) hat Deutschland angekündigt, die von Nicaragua vorgebrachten Anschuldigungen eines mutmaßlichen Völkerrechtsverstoßes im Gazastreifen widerlegen zu wollen. "Wir werden unsere Rechtsauffassung am morgigen Dienstag vor dem IGH darlegen", erklärte das Auswärtige Amt am Montag im Onlinedienst X. "Unser Völkerrechtsteam wird zu erwartenden Anschuldigungen dann morgen Vorwurf für Vorwurf im Detail widerlegen."

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In dem Fall wirft Nicaragua Deutschland vor, mit seinem Zahlungsstopp an das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) einen Völkermord im Gazastreifen zu begünstigen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Den Haager Gerichts fordert das zentralamerikanische Land die Verhängung von fünf Sofortmaßnahmen, darunter den Stopp von Waffenlieferungen und anderer Unterstützung durch Berlin an Israel.

"Durch die Lieferung von militärischer Ausrüstung und die Streichung der Mittel für das UNRWA (...) leistet Deutschland Beihilfe zum Völkermord", heißt es in dem 43-seitigen Antrag. Nicaragua fordert das UN-Gericht zudem auf, Deutschland anzuweisen, die Aussetzung der Finanzierung des UN-Palästinenserhilfswerks rückgängig zu machen.

Am Montag wird zunächst Nicaragua seine Argumente darlegen, die Vertreter Deutschlands werden dann am Dienstag darauf reagieren.

Deutschland hatte im Januar seine Zahlungen an das UNRWA ausgesetzt. Grund waren Vorwürfe gegen das UNRWA, zwölf seiner Mitarbeiter seien in den beispiellosen Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober verstrickt gewesen.

Der IGH wurde eingerichtet, um über zwischenstaatliche Streitigkeiten zu entscheiden. Obwohl seine Urteile rechtlich bindend sind, hat er kaum Möglichkeiten, sie durchzusetzen. Im Dezember hatte Südafrika vor dem IGH gegen Israel den Vorwurfs eines Völkermords im Gazastreifen erhoben.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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