Deutsche Tageszeitung - Subventionsbetrug mit Beratungsfirma in Millionenhöhe: Berliner Urteil rechtskräftig

Subventionsbetrug mit Beratungsfirma in Millionenhöhe: Berliner Urteil rechtskräftig


Subventionsbetrug mit Beratungsfirma in Millionenhöhe: Berliner Urteil rechtskräftig
Subventionsbetrug mit Beratungsfirma in Millionenhöhe: Berliner Urteil rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Wegen Subventionsbetrugs in Millionenhöhe muss ein Unternehmer ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2022, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den Mann wegen insgesamt 318 Taten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. (Az. 5 StR 228/23)

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Es sah als erwiesen an, dass er zwischen 2011 und 2015 mit seiner Beratungsfirma zu Unrecht Fördermittel für die Innovationsberatung von kleinen und mittleren Unternehmen bezogen hatte. Dabei ging es um 3,9 Millionen Euro.

Voraussetzung für die Förderung war, dass die beratenen Unternehmen einen Eigenanteil zahlten. Der Mann gab dem Urteil zufolge gegenüber den Behörden an, dass dieser bezahlt worden sei. In Wirklichkeit habe seine Firma den Eigenanteil direkt oder über Scheinaufträge an die Kunden überwiesen, diese hätten ihn dann zurück überwiesen.

Teilweise seien den Kunden zusätzliche Bonuszahlungen zwischen 1000 und 2000 Euro versprochen worden. Die Beratungsfirma habe so im Tatzeitraum bundesweit zwischen 15 und 25 Prozent von all diesen Beratungen abgewickelt, hieß es.

Das Landgericht verurteilte auch fünf weitere Angeklagte wegen gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetrugs oder der Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen. Zusätzlich ordnete es die Einziehung von Geldern an. Die sechs Angeklagten wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil.

Das Landgericht habe bei der Strafe die gesamte Höhe der jeweils ausgezahlten Fördersumme zum Nachteil der Angeklagten berücksichtigen dürfen, erklärte er. Es habe nicht den Wert der tatsächlich erbrachten Beratungsleistungen gegenrechnen müssen - denn Beratungen ohne Eigenanteil habe der Staat gar nicht fördern wollen. Das Urteil wurde somit rechtskräftig.

(O.Tatarinov--DTZ)