Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter


Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom Dienstag die Rechte biologischer Väter gestärkt. "Das geltende Familienrecht trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung", sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. Eine Regelung zur Anfechtung von rechtlicher Vaterschaft erklärte das Gericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz.

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Ein leiblicher Vater aus Sachsen-Anhalt hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde teilweise Erfolg. Er will auch rechtlicher Vater seines biologischen Sohns werden - bislang ist als solcher aber der neue Partner der Mutter eingetragen.

Eine Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft scheiterte bislang daran, dass der rechtliche Vater eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut hatte und mit ihm und der Kindsmutter zusammenlebte. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.

(O.Zhukova--DTZ)

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