Deutsche Tageszeitung - Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Französin wegen IS-Mitgliedschaft

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Französin wegen IS-Mitgliedschaft


Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Französin wegen IS-Mitgliedschaft
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Französin wegen IS-Mitgliedschaft / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine französische Staatsbürgerin erhoben, die sich als Heranwachsende sowohl der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) als auch der syrischen Dschabhat al-Nusra angeschlossen haben soll. Samra N. soll im September 2013 nach Syrien gereist sein und dort einen Kämpfer der Al-Nusra-Front geheiratet haben, wie die Behörde in Karlsruhe am Montag mitteilte. Nach einigen Monaten, im November, sei das Paar zum IS übergelaufen.

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N. habe über das Internet in Deutschland dafür geworben, ebenfalls nach Syrien zu gehen und der Al-Nusra-Front beizutreten. Eine der Frauen, die sie davon überzeugt habe, habe sie vorübergehend bei sich aufgenommen. Außerdem habe sie für ihren Ehemann den Haushalt geführt und ihm bei der Beschaffung von militärischen Ausrüstungsgegenständen für den IS geholfen. Während Kampfeinsätzen des Ehemanns habe N. in Frauenhäusern gewohnt, die der IS nach Vertreibung der ursprünglichen Bewohner besetzt habe.

Anfang 2014 sei N. schließlich nach Deutschland zurückgekehrt, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Sie sei aber noch bis mindestens Februar 2015 IS-Mitglied gewesen. Am 29. November vergangenen Jahres wurde sie im rheinland-pfälzischen Trier festgenommen und kam zunächst in Untersuchungshaft. Seit dem 13. März sei der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und N. wieder auf freiem Fuß, hieß es nun von der Bundesanwaltschaft. Am 3. April sei die Anklage gegen sie erhoben worden.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihr die Mitgliedschaft in zwei ausländischen terroristischen Vereinigungen und Kriegsverbrechen gegen Eigentum vor. Über die Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Als Heranwachsende gelten rechtlich Menschen zwischen 18 und 21 Jahren.

(O.Zhukova--DTZ)

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