Deutsche Tageszeitung - Jugendhaft und psychiatrisches Krankenhaus in Prozess um Axtmord an Mutter

Jugendhaft und psychiatrisches Krankenhaus in Prozess um Axtmord an Mutter


Jugendhaft und psychiatrisches Krankenhaus in Prozess um Axtmord an Mutter
Jugendhaft und psychiatrisches Krankenhaus in Prozess um Axtmord an Mutter / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht München I hat im Prozess um einen Axtmord an der eigenen Mutter einen 21-Jährigen zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Anordnung einer Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten. Verurteilt wurde der Mann wegen Mordes und versuchter Brandstiftung.

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Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 21-Jährige seine Mutter im Januar 2023 mit einer Axt angegriffen und sie mit insgesamt 23 Schlägen gegen den Kopf heimtückisch ermordet hatte. Anschließend legte er im Keller des Wohnhauses Feuer, in dem er mit seinen Eltern lebte. Die Jugendkammer begründete ihr Urteil mit einem "absoluten Vernichtungswillen" des 21-Jährigen.

Sein Tatmotiv setze sich aus mehreren Faktoren zusammen, die sich aus seinen "teilweise bizarren Gedankengängen" gespeist hätten. Er habe unter anderem befürchtet, den Halt seiner Lebensrealität durch einen Umzug seiner Eltern zu verlieren.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Tatmotiv in ihrer Anklage in einer Lüge gesehen, die aufzufliegen drohte. Demnach soll der 21-Jährige seine Zeit vor allem mit Computerspielen verbracht haben.

Seinen Eltern habe er erzählt, seit Herbst 2021 wegen Depressionen krank geschrieben zu sein. Im Januar 2023 habe seine Mutter ein Schreiben der Familienkasse entdeckt, die 6000 Euro zu Unrecht gezahltes Kindergeld für den 21-Jährigen zurückgefordert habe.

Zuvor habe die Behörde Nachweise für die Krankschreibung gefordert. Diese habe es tatsächlich aber nicht gegeben. Aus Angst um eine Aufdeckung seiner Lüge soll er beschlossen haben, seine Eltern zu töten.

Das Gericht sah in seinem Urteil vom Dienstag das Mordmerkmal der niederen Beweggründe wegen der "verzerrten Denkstrukturen" des 21-Jährigen als nicht erfüllt an. Laut einem Gutachten leidet er an einer kombinierten Persönlichkeitsentwicklungsstörung, wodurch er nur eingeschränkt schuldfähig war. Beeinträchtigt davon war auch die Steuerungsfähigkeit. An einer Verkennung der Realität litt er allerdings nicht.

Aufgrund der Persönlichkeitsentwicklungsstörung wandte die Kammer Jugendstrafrecht an. Der 21-Jährige hatte die Vorwürfe vor Gericht gestanden. Weil er aussagte, dass er die Tat wieder begehen würde, sei das Schlimmste zu erwarten. Es bestehe eine große Gefahr vor weiteren schweren Straftaten.

(V.Varonivska--DTZ)

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