Deutsche Tageszeitung - Name von Drogenbaron Pablo Escobar kann in EU nicht als Marke geschützt werden

Name von Drogenbaron Pablo Escobar kann in EU nicht als Marke geschützt werden


Name von Drogenbaron Pablo Escobar kann in EU nicht als Marke geschützt werden
Name von Drogenbaron Pablo Escobar kann in EU nicht als Marke geschützt werden / Foto: © AFP/Archiv

Der Name des verstorbenen kolumbianischen Drogenbarons Pablo Escobar kann nicht als Marke in der Europäischen Union geschützt werden. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die entsprechende Ablehnung durch das EU-Markenamt EUIPO mit Sitz im spanischen Alicante. Der Name würde mit Drogenhandel und Drogenterrorismus in Verbindung gebracht, begründete das Gericht sein Urteil. (Az. T-255/23)

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Anmelden wollte die Marke die Gesellschaft Escobar Inc. mit Sitz in Puerto Rico, die von Escobars Bruder Roberto gegründet worden war. Das EUIPO wies die Anmeldung mit der Begründung zurück, dass die Marke gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoße. Dabei stützte es sich auf die Wahrnehmung in Spanien, da Pablo Escobar wegen der Verbindungen zwischen Spanien und Kolumbien dort am besten bekannt sei.

Escobar Inc. zog gegen die Zurückweisung vor das EU-Gericht, hatte dort aber nun keinen Erfolg. Das Markenamt habe sich bei seiner Beurteilung auf die Wahrnehmung vernünftiger Spanierinnen und Spanier mit durchschnittlicher Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle stützen dürfen, erklärte das Gericht, welche die unteilbaren und universellen Werte teilen, auf die sich die EU gründe.

Dazu zählten Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität sowie die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Zu Recht habe das Markenamt entschieden, dass diese Menschen den Namen von Pablo Escobar mit Drogenhandel und Drogenterrorismus, den Verbrechen und daraus entstandenem Leid in Verbindung bringen würden - und nicht etwa mit eventuellen Wohltaten für Arme in Kolumbien, mit denen die Firma argumentierte.

Escobar werde in der spanischen Öffentlichkeit als Symbol des organisierten Verbrechens wahrgenommen, führte das Gericht aus. Gegen das Urteil kann noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.

(L.Svenson--DTZ)

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