Deutsche Tageszeitung - BGH: Vergewaltigungsurteil gegen selbsternannten Schamanen aus Bayern rechtskräftig

BGH: Vergewaltigungsurteil gegen selbsternannten Schamanen aus Bayern rechtskräftig


BGH: Vergewaltigungsurteil gegen selbsternannten Schamanen aus Bayern rechtskräftig
BGH: Vergewaltigungsurteil gegen selbsternannten Schamanen aus Bayern rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Ein selbsterklärter Schamane und Wunderheiler aus Bayern muss wegen Vergewaltigung ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts München II nach Angaben vom Donnerstag. Das Landgericht hatte den damals 64-Jährigen im Juni zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt, weil er eine 14-Jährige vergewaltigt hatte. (Az. 1 StR 423/23)

Textgröße ändern:

Wie das Landgericht feststellte, trat der Angeklagte als Schamane auf und bot alternative Behandlungsmöglichkeiten an. Er habe durch manipulatives Verhalten das Vertrauen der Familie der 14-Jährigen erlangt. Die Mutter habe er davon überzeugt, dass er die Jugendliche wegen nicht näher definierter Ängste behandeln müsse.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann das Mädchen "im Rahmen einer vermeintlichen Therapie" zweimal vergewaltigt. Er habe die ihm schutzlos ausgelieferte Jugendliche zudem von einer etwa drei Meter hohen Klippe in einen Stausee gestoßen.

Unter dem Deckmantel einer spirituellen Therapie habe er "die Verunsicherung seines Opfers" ausgenutzt, um seinen eigenen Willen durchzusetzen und seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, erklärte das Landgericht im Juni.

Verurteilt wurde der Mann in München zunächst wegen zweifacher Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses und sexuellem Missbrauch von Jugendlichen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung.

Gegen das Münchner Urteil wandte sich der Mann an den BGH, der es überprüfte. Er fand aber im Wesentlichen keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil, wie er nun mitteilte.

Nur der Schuldspruch wurde leicht abgeändert: Der Mann habe nicht wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses verurteilt werden können, weil er nicht dazu berechtigt sei, die Bezeichnung "Psychotherapeut" zu führen. Auf die Strafe hat das aber keine Auswirkungen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Erste Herbststürme sorgen für Schäden: Tausende Haushalte in Freiburg ohne Strom

Die ersten Herbststürme sind am Wochenende über Deutschland gezogen und haben für Schäden gesorgt. In Freiburg und Umgebung fiel am Sonntag aufgrund von Unwetterschäden in rund zehntausend Haushalten stundenlang der Strom aus, wie der Versorger Badenova mitteilte. Insbesondere im Westen des Landes meldeten die Feuerwehren Einsätze unter anderem wegen umgestürzter Bäume. Laut Wetterdienst drohten bis Sonntagabend lokale Sturmböen, an der Nordsee und in Höhenlagen Orkan.

60-Jähriger bei antisemitischem Angriff in Berlin verletzt

Ein Unbekannter soll einen Mann in Berlin-Schöneberg nach der Frage nach dessen jüdischer Identität beleidigt und niedergeschlagen haben. Der Staatsschutz ermittelt.

Rund zehntausend Haushalte betroffen: Großer Stromausfall durch Sturm in Freiburg

Ein sturmbedingter Stromausfall hat am Sonntag rund zehntausend Haushalte in Freiburg und Umgebung zeitweise von der Stromversorgung abgeschnitten. Grund waren in Leitungen gestürzte Bäume und ein in ein Umspannwerk gewehtes Wellblechdach, wie der Versorger Badenova in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Mehrere Freiburger Stadtteile und umliegende Gemeinden waren betroffen. Erst rund sieben Stunden nach den ersten Störungen war die Stromversorgung überall wieder hergestellt.

Mutmaßliche antisemitische Attacke: 60-Jähriger in Berlin verletzt

Ein 60-Jähriger ist bei einer mutmaßlich antisemitisch motivierten Attacke auf einer Straße in Berlin verletzt worden. Ein Unbekannter schlug ihn am Samstagabend nach einem Streitgespräch zu Boden, wie die Polizei in der Bundeshauptstadt am Sonntag mitteilte. Das Opfer trug demnach eine Platzwunde und Blutergüsse davon. Zudem wurde seine Brille beschädigt.

Textgröße ändern: