Deutsche Tageszeitung - GPS-Sender an Rollator von Demenzkranken muss von Gerichten genehmigt werden

GPS-Sender an Rollator von Demenzkranken muss von Gerichten genehmigt werden


GPS-Sender an Rollator von Demenzkranken muss von Gerichten genehmigt werden
GPS-Sender an Rollator von Demenzkranken muss von Gerichten genehmigt werden / Foto: © AFP/Archiv

Schon das Anbringen eines GPS-Positionssenders am Rollator eines dementen Menschen kann als "freiheitsentziehende Maßnahme" einer gerichtlichen Genehmigung unterliegen. Darauf wies das Amtsgericht im niedersächsischen Bad Iburg in einem am Montag veröffentlichten Urteil hin. Eine solche Genehmigungspflicht gelte für "jede gezielte Behinderung des Betroffenen in seinem Wunsch, den bisherigen Aufenthaltsort zu verlassen". Diese seien stets Eingriffe in grundlegende Freiheitsrechte. (Az. 11 XVII K 3258)

Textgröße ändern:

Laut Gericht ist grundsätzlich irrelevant, ob die Einschränkung dabei durch Zäune, verschlossene Türen, das Personal einer Betreuungseinrichtung oder einen alarmschlagenden GPS-Sender erfolgt. Allerdings ist bei einem Sender demnach entscheidend, ob dieser im Rahmen einer "unterbringungsähnlichen Maßnahme" mit faktischer Beschränkung des Bewegungsspielraums eingesetzt wird - Betroffene also notfalls auch gegen ihren Willen zurückgebracht werden.

Dient ein GPS-Sender hingegen nur der Alarmierung von Betreuungspersonen, die einen Demenzkranken "durch Zureden oder Überreden" etwa vom Verlassen einer Pflegeeinrichtungen abbringen sollen, liegt nach Gerichtsangaben laut Bürgerlichem Gesetzbuch noch keine Unterbringung vor. In dieser Situation entfällt dann die Notwendigkeit für eine betreuungsgerichtliche Genehmigung.

In dem Fall ging es um eine 92-jährige demente Pflegeheimbewohnerin, deren Tochter als ihre Vorsorgebevollmächtigte einen Antrag auf Genehmigung der Überwachung durch einen Sender stellte. Ihre orientierungslose und selbst nicht mehr einwilligungsfähige Mutter war bereits mehrfach und teilweise nachts mit ihrem Rollator losgegangen und hatte sich verlaufen. Die Polizei musste sie zurückbringen. Der Sender soll ihre Tochter beim Verlassen des Heims warnen.

Wie das Amtsgericht weiter betonte, stellt prinzipiell jede Beschränkung des Aufenthaltsbereichs einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützten Recht auf persönliche Freiheit eines Menschen dar. Kann ein Betroffener dem etwa aufgrund mentaler Einschränkungen nicht selbst zustimmen, muss die Maßnahme vom zuständigen Betreuungsgericht geprüft und genehmigt werden. Ansonsten liegt strafrechtlich ein Fall von Freiheitsberaubung oder Körperverletzung vor.

Dieser gerichtliche Genehmigungsvorbehalt gilt selbst dann, wenn sich ein Betroffener oder eine Betroffene bereits in einer geschlossenen Einrichtung aufhält und durch weitere unterbringungsähnliche Maßnahmen eingeschränkt werden soll. Bei diesen handle es sich um zusätzliche freiheitsentziehende Maßnahmen, die ebenfalls legitimationspflichtig seien.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

Rund zehntausend Haushalte betroffen: Großer Stromausfall durch Sturm in Freiburg

Ein sturmbedingter Stromausfall hat am Sonntag rund zehntausend Haushalte in Freiburg und Umgebung zeitweise von der Stromversorgung abgeschnitten. Grund waren in Leitungen gestürzte Bäume und ein in ein Umspannwerk gewehtes Wellblechdach, wie der Versorger Badenova in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Mehrere Freiburger Stadtteile und umliegende Gemeinden waren betroffen. Erst rund sieben Stunden nach den ersten Störungen war die Stromversorgung überall wieder hergestellt.

Mutmaßliche antisemitische Attacke: 60-Jähriger in Berlin verletzt

Ein 60-Jähriger ist bei einer mutmaßlich antisemitisch motivierten Attacke auf einer Straße in Berlin verletzt worden. Ein Unbekannter schlug ihn am Samstagabend nach einem Streitgespräch zu Boden, wie die Polizei in der Bundeshauptstadt am Sonntag mitteilte. Das Opfer trug demnach eine Platzwunde und Blutergüsse davon. Zudem wurde seine Brille beschädigt.

Tansanias inhaftierter Oppositionsführer Lissu kündigt Hungerstreik an

Tansanias inhaftierter Oppositionsführer Tundu Lissu plant ab Montag einen Hungerstreik. "Da die Gefängnisverwaltung gerichtliche Anordnungen offen missachtet, hat unser Vorsitzender Lissu begründete Angst um sein Leben und seine persönliche Sicherheit", sagte der Generalsekretär von Lissus Partei Chadema, John Mnyika, bei einer Pressekonferenz am Samstag. "Er stellt infrage, ob man Nahrung trauen kann, die von Beamten ausgegeben wird, die wissentlich das Gesetz brechen", fügte er hinzu.

Sturm und Orkan über Deutschland - Weitere Feuerwehreinsätze im Westen

Ausläufer der ersten Wintersturmtiefs über dem Atlantik fegen weiterhin über Deutschland. Am Sonntag war an der Nordsee sowie in höheren Lagen mit starkem Sturm oder Orkan zu rechnen, wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Offenbach mitteilte. Dort drohten Windgeschwindigkeiten von mehr als 100 Stundenkilometern, anderswo war den Meteorologen zufolge vielerorts mit Sturmböen bis 85 Stundenkilometer zu rechnen.

Textgröße ändern: