Deutsche Tageszeitung - Biden kritisiert Antrag auf IStGH-Haftbefehl gegen Netanjahu als "empörend"

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Biden kritisiert Antrag auf IStGH-Haftbefehl gegen Netanjahu als "empörend"


Biden kritisiert Antrag auf IStGH-Haftbefehl gegen Netanjahu als "empörend"
Biden kritisiert Antrag auf IStGH-Haftbefehl gegen Netanjahu als "empörend" / Foto: © AFP

US-Präsident Joe Biden hat die Beantragung eines Haftbefehls gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu durch den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) scharf kritisiert. Der Antrag auf Haftbefehle gegen Netanjahu und den israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant sei "empörend", erklärte Biden am Montag. "Was auch immer dieser Ankläger andeuten mag, es gibt keine Gleichwertigkeit - keine - zwischen Israel und der Hamas." Die Vereinigten Staaten würden "immer an der Seite Israels gegen Bedrohungen seiner Sicherheit stehen".

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Auf die Frage, ob die USA die Haftbefehle gegen die Anführer der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas unterstütze, hieß es aus Washington, die USA glaubten nicht, dass der IStGH in dieser Angelegenheit zuständig sei. Weder die USA noch Israel sind Mitglied des IStGH. Berichten zufolge erwägen US-Politiker Strafmaßnahmen gegen den IStGH.

IStGH-Chefankläger Karim Khan hatte wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mutmaßlicher Kriegsverbrechen Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Gallant sowie gegen die Anführer der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas beantragt. In seinem Antrag warf Khan Netanjahu und Gallant mutmaßliche "gezielte Tötung", "Aushungern" sowie "Vernichtung und/oder Mord" im Zuge des Krieges im Gazastreifen vor.

Dem Hamas-Führer im Gazastreifen, Jahja Sinwar, sowie dem politischen Hamas-Chef Ismail Hanija und dem militärischen Hamas-Führer Mohammed Deif warf Khan "Vernichtung" sowie "Vergewaltigung und weitere Akte sexueller Gewalt" sowie "Geiselnahme als ein Kriegsverbrechen" vor. Sinwar, Hanija und Deif seien "strafrechtlich verantwortlich für die Tötung hunderter israelischer Zivilisten" beim Großangriff auf Israel am 7. Oktober.

Bei dem Großangriff der von der EU und den USA als Terrororganisation eingestuften islamistischen Hamas töteten deren Kämpfer israelischen Angaben zufolge mindestens 1160 Menschen, 252 weitere wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.

Als Reaktion geht Israel seither massiv militärisch im Gazastreifen vor. Dabei wurden nach Angaben des von der Hamas kontrollierten Gesundheitsministeriums, die sich nicht unabhängig überprüfen lassen, mehr als 35.500 Menschen getötet.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Recherche der "Wirtschaftswoche": Galeria Kaufhof als Opfer von René Benko

Eine Recherche der Düsseldorfer "Wirtschaftswoche" gibt Einblick in die skrupellose Geschäftswelt des mittlerweile inhaftierten österreichischen Geschäftsmann René Benko. Wie die Zeitung am Freitag berichtete, zeigen interne E-Mails und Dokumente unter anderem, wie Benko die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof als Köder nutzte, um reiche Investoren aus Saudi-Arabien zu gewinnen.

Körperverletzungsverfahren: Chris Brown plädiert in weiteren Punkten auf nicht schuldig

Im Verfahren wegen eines tätlichen Angriffs in einem Londoner Nachtklub hat der US-Sänger Chris Brown in weiteren Anklagepunkten auf nicht schuldig plädiert. Der 36-Jährige erschien am Freitag in einem braunen Anzug mit heller Sonnenbrille zu einer Voranhörung vor dem Southwark Crown Court in London, wo er von einigen Fans auf der Zuschauertribüne empfangen wurde.

Schwarz-Rot muss Richterwahl im Bundestag nach Eklat um SPD-Kandidatin abblasen

Eklat im Bundestag vor der Sommerpause: Wegen Vorwürfen der Union gegen eine SPD-Kandidatin hat die schwarz-rote Regierungskoalition am Freitag alle Abstimmungen über die Neubesetzung von Richterposten beim Bundesverfassungsgericht absagen müssen. Sozialdemokraten kritisierten den konservativen Koalitionspartner daraufhin scharf. Die Opposition sah die Koalition in einer tiefen Krise und warf ihr vor, das Ansehen von Parlament und Verfassungsgericht beschädigt zu haben.

Urteil: Bahn darf Ticketkauf nicht an Angabe von E-Mail oder Handynummer knüpfen

Die Deutsche Bahn darf den Verkauf von Tickets nicht an die verpflichtende Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer knüpfen. Die Bahn habe kein überwiegendes berechtigtes Interesse an diesen Daten, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag. Der Konzern hatte sich zuvor bereits dem Druck von Fahrgastverbänden und Datenschützern gebeugt und das Buchen von Sparpreistickets ohne Angabe von E-Mail oder Handynummer wieder ermöglicht.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild