Deutsche Tageszeitung - Gasleitung in Elternhaus manipuliert - Hafturteil gegen Sohn rechtskräftig

Gasleitung in Elternhaus manipuliert - Hafturteil gegen Sohn rechtskräftig


Gasleitung in Elternhaus manipuliert - Hafturteil gegen Sohn rechtskräftig
Gasleitung in Elternhaus manipuliert - Hafturteil gegen Sohn rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Weil er im Haus seiner Eltern in Niedersachsen eine Gasleitung manipulierte, muss ein Mann wegen versuchten Mordes ins Gefängnis. Das Urteil des Landgerichts Stade ist rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den damals 32-Jährigen im Dezember zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. (Az. 6 StR 225/24)

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Es sah als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Eltern aus finanzieller Not heraus hatte töten wollen. Er habe geplant, ihr Haus in der Gemeinde Hollern-Twielenfleth in die Luft zu jagen, um nach dem Tod der Eltern als Alleinerbe an ihr Vermögen zu kommen. Dazu habe er im September 2022 im Keller des Elternhauses eine Verschraubung am Gasanschluss gelöst, so dass Gas ausströmen konnte.

Er bereitete eine Zündvorrichtung vor, die mithilfe einer Zeitschaltuhr das Gas-Luft-Gemisch zeitverzögert zur Explosion bringen sollte, wie das Gericht weiter feststellte. Der 32-Jährige habe die beabsichtigte Explosion noch genauer vorbereitet, indem er den Türspalt mit einem feuchten Handtuch abgedichtet habe. So habe er verhindern wollen, dass Gas in die oben gelegenen Wohnräume gelangen und jemand den Geruch wahrnehmen könnte.

Zur Explosion kam es schließlich aber nicht: Zu dem Zeitpunkt, als die Zeitschaltuhr aktiviert wurde, war dem Urteil zufolge kein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch im Bereich der Zündvorrichtung. Der Prozess gegen den 32-Jährigen begann im August 2023, im Dezember fiel das Urteil.

Das Landgericht sprach ihn neben zweifachen versuchten Mordes auch der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge schuldig. Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Deswegen wurde das Urteil aus Stade rechtskräftig.

(O.Zhukova--DTZ)

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