Deutsche Tageszeitung - Freispruch in Nachbarschaftsstreit um falschen Hilferuf an Luftballon in Dessau

Freispruch in Nachbarschaftsstreit um falschen Hilferuf an Luftballon in Dessau


Freispruch in Nachbarschaftsstreit um falschen Hilferuf an Luftballon in Dessau
Freispruch in Nachbarschaftsstreit um falschen Hilferuf an Luftballon in Dessau / Foto: © AFP/Archiv

In einem Nachbarschaftsstreit aus Sachsen-Anhalt ist ein Mann vom Verdacht freigesprochen worden, seinen Nachbarn zu Unrecht der Freiheitsberaubung beschuldigt zu haben. Das Landgericht Dessau-Roßlau sah die Tat am Freitag nach Angaben eines Sprechers nicht als bewiesen an. Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem im August 2020 im Nachbarland Tschechien ein Luftballon gelandet war.

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An ihm war eine Karte befestigt. Darauf stand, das der Mann von seinem bewaffneten Nachbarn gefangen gehalten werde. Ein Sondereinsatzkommando durchsuchte daraufhin das Grundstück des Nachbarn in Dessau, fand aber nichts. Ermittlungen gegen den Nachbarn wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung wurden eingestellt, weil seine Unschuld als erwiesen gilt.

Stattdessen landete der nun Freigesprochene wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung vor Gericht. Als Tatmotiv sah die Staatsanwaltschaft Dauerstreit zwischen den Nachbarn. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau verhängte zunächst eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 6000 Euro, gegen den Angeklagten. Dagegen wehrte er sich vor dem Landgericht.

Wie der Sprecher sagte, beruhte die ursprüngliche Verurteilung maßgeblich auf einem Sachverständigengutachten über die Schrift auf der Karte. Die Expertin des Landeskriminalamts (LKA) habe angegeben, dass der Zettel mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent von dem Angeklagten geschrieben worden sei. Der Mann habe selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zum gegenteiligen Ergebnis gekommen sei.

Das Landgericht stützte sich bei seiner Entscheidung nun grundsätzlich auf das LKA-Gutachten, hielt eine Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent aber nicht für ausreichend. Dazu bräuchte es weitere belastende Indizien, sagte der Sprecher. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann noch Revision einlegen.

(N.Loginovsky--DTZ)

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