Deutsche Tageszeitung - Gericht: "Transe" ist abwertendes Schimpfwort - Klägerin hat Unterlassungsanspruch

Gericht: "Transe" ist abwertendes Schimpfwort - Klägerin hat Unterlassungsanspruch


Gericht: "Transe" ist abwertendes Schimpfwort - Klägerin hat Unterlassungsanspruch
Gericht: "Transe" ist abwertendes Schimpfwort - Klägerin hat Unterlassungsanspruch / Foto: © AFP/Archiv

Eine Transfrau kann einer Gerichtsentscheidung zufolge verlangen, nicht als "Transe" bezeichnet zu werden. Das entschied Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach Angaben vom Freitag. Dem Wort komme ausschließlich eine abwertende Bedeutung zu, hieß es zur Begründung. Der diskriminierende Verletzungsgehalt stehe auf einer Stufe mit dem Schimpfwort "Schwuchtel". Das Gericht bestätigte damit einen Unterlassungsanspruch der klagenden Transfrau, dem zuvor bereits das Frankfurter Landgericht stattgegeben hatte.

Textgröße ändern:

Die Klägerin ist laut Gerichtsangaben seit etwa 40 Jahren eine Transfrau. Ihr Geschlechtseintrag laute "weiblich". Zudem setze sich die Transfrau gegen Transfeindlichkeit ein - unter anderem mittels Beiträgen in sozialen Medien.

Die Klage auf Unterlassung richtete sich gegen einen Blogger, der einen Artikel mit der Überschrift veröffentlicht hatte: "Versuchte Abmahnung gegen Ansage: Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein". Hintergrund des Artikels war eine vorausgegangene erfolglose Abmahnung des Beklagten durch die klagende Transfrau wegen eines anderen Artikels. Im folgenden Gerichtsstreit hatte die Transfrau auf ihre Ansprüche verzichtet.

Der zuständige Pressesenat des OLG bewertete die Aussage des Bloggers laut Mitteilung als Meinungsäußerung, die zwar nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreite, aber von einem Durchschnittsleser als "gezielte Herabsetzung" verstanden werde. Dem Wort "Transe" komme nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ausschließlich eine abwertende Bedeutung zu. Es sei als Schimpfwort "in hohem Maße verletzend und diskriminierend", hieß es weiter.

Durch dieses Schimpfwort erlange auch die Wendung "zieht den Schwanz ein" für den Durchschnittsleser eine sexuelle Nebenbedeutung, die im konkreten Zusammenhang mit einer Transfrau in besonderem Maße herabsetzend ausfalle, erklärte das OLG weiter. Da der Durchschnittsleser die Möglichkeit in Betracht ziehe, dass die Klägerin ihr männliches Geschlechtsteil habe entfernen lassen, werde sie im Sinn eines Sprachspiels in menschenverachtender Weise ins Lächerliche gezogen, "da nichts eingezogen werden kann, was nicht vorhanden ist", hieß es.

Als satirische Äußerung könne die Wendung zudem nicht gewertet werden. Denn sie enthalte keine Signale, die auf Satire hindeuteten. Auch fehlen laut Gericht Signale, welche die Aussage nur ironisch erscheinen lassen.

Das Recht der Meinungsfreiheit des Beklagten überwiege hier außerdem nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Auch vor dem Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien sei eine derart menschenverachtende Herabwürdigung der Klägerin nicht zu rechtfertigen, erklärte das Gericht.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung fiel bereits am Donnerstag und ist nicht anfechtbar.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: Netanjahu droht Großoffensive im Westjordanland an

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat nach dem Tod von zwei Soldaten bei einem Angriff bewaffneter Palästinenser im besetzten Westjordanland eine großangelegte Militäroffensive angekündigt. Vier Tage vor der Parlamentswahl in Israel ordnete Netanjahu am Freitag eine "vollständige Abriegelung" des Palästinensergebiets an. Er stellte zudem eine Militäroffensive in Aussicht, wie es sie seit dem Sechstagekrieg im Jahr 1967 nicht gegeben habe.

Medienbericht: Weitere Anklage im Fall Wirecard

Im Wirecard-Skandal hat die Staatsanwaltschaft München I einem Medienbericht zufolge eine weitere Anklage erhoben. Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um eine frühere Mitarbeiterin, die von Dezember 2019 bis zur Wirecard-Insolvenz im Juni 2020 im Zuständigkeitsbereich von Vorstand Jan Marsalek arbeitete. Zuvor war sie demnach in der Konzernbuchhaltung beschäftigt.

Viele Opfer nach Einsturz von mehrstöckigem Gebäude in Nairobi befürchtet

Nach dem Einsturz eines im Bau befindlichen mehrstöckigen Gebäudes in Kenias Hauptstadt Nairobi werden mehrere Todesopfer befürchtet. Das Unglück habe sich am Freitag in dem Stadtteil Eastleigh ereignet, teilte das Rote Kreuz im Onlinedienst X mit. Örtliche Medien berichteten von möglichen Opfern unter den Trümmern. Auf Bildern vom Unglücksort war eine große Menschenmenge zu sehen. Örtlichen Medien zufolge kam es nach dem Einsturz zu Plünderungen.

Anklage in Rheinland-Pfalz: Bürgermeister soll Beamtem keine Aufgaben gegeben haben

Weil er einem Beamten über Jahre hinweg trotz voller Bezüge keine Arbeitsaufträge gegeben haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen einen ehemaligen Verbandsbürgermeister aus Rheinland-Pfalz erhoben. Ihm wird Untreue im besonders schweren Fall vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. In dem Zusammenhang erhob sie eine weitere Anklage gegen einen zwischenzeitlich suspendierten leitenden Beamten der Verbandsgemeinde wegen Untreue.

Textgröße ändern: