Deutsche Tageszeitung - BGH: Prozesskosten müssen auf alle Wohnungseigentümer verteilt werden

BGH: Prozesskosten müssen auf alle Wohnungseigentümer verteilt werden


BGH: Prozesskosten müssen auf alle Wohnungseigentümer verteilt werden
BGH: Prozesskosten müssen auf alle Wohnungseigentümer verteilt werden / Foto: © AFP/Archiv

Nachbarn streiten häufig, und manchmal landen solche Streits vor Gericht. Nach einem solchen Rechtsstreit zwischen den Wohnungseigentümern in einem Mehrfamilienhaus müssen die Kosten für den Prozess auf alle Eigentümer verteilt werden. Zahlen müssen also auch diejenigen, die den Prozess gewonnen haben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. (Az. V ZR 139/23)

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Er gab damit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus Mecklenburg-Vorpommern recht. In dem Haus befinden sich acht Wohnungen. Die Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 2019 regelt, dass Verwaltungskosten zu gleichen Teilen auf die Einheiten umgelegt werden. Im Jahr 2021 zogen drei Wohnungseigentümerinnen vor Gericht, weil sie mit einem Beschluss der WEG nicht einverstanden waren. Sie hatten mit ihrer Klage Erfolg.

Die Kosten für den Prozess sollte die WEG tragen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer beschlossen dazu 2022 eine Sonderumlage. Auf jede Wohnung - also auch auf die der drei siegreichen Klägerinnen - kamen dadurch Kosten von knapp 800 Euro zu. Dagegen wehrten sie sich vor dem Rostocker Amtsgericht, hatten dort jedoch keinen Erfolg.

Eine der Klägerinnen wandte sich aber gegen die amtsgerichtliche Entscheidung an das Landgericht und bekam dort recht. Daraufhin zog die WEG vor den BGH. Dieser klärte nun die Frage, wie die Kosten verteilt werden. Eine Entscheidung, auf die viele gespannt warteten - denn seit 2020 gilt ein neues Wohnungseigentumsrecht.

Die Frage nach der Kostenverteilung war höchstrichterlich noch nicht entschieden. Nun erklärte der BGH, dass solche Prozesskosten zu den Verwaltungskosten gehören und auf alle Eigentümerinnen und Eigentümer umgelegt werden - außer wenn die WEG vorab einen anderen Verteilungsschlüssel beschloss.

Im konkreten Fall gaben die Richterinnen und Richter der Revision der WEG statt und stellten die Entscheidung des Rostocker Amtsgerichts wieder her.

Der Eigentümerverband Haus und Grund riet nach dem Urteil dazu, Beschlüsse in einer Eigentümergemeinschaft sorgfältig vorzubereiten und so zu diskutieren, dass sie von allen akzeptiert würden. So könnten viele Klagen vermieden werden.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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