Deutsche Tageszeitung - OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern

OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern


OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern
OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern / Foto: © AFP/Archiv

Im Kampf für saubere Luft muss die Bundesregierung nachbessern. Das Nationale Luftreinhalteprogramm muss teilweise verändert werden, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag entschied. Einige der Maßnahmen beruhten auf alten Daten, Änderungen seien nicht berücksichtigt worden. Die Regierung kann gegen das Urteil aber noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen.

Textgröße ändern:

Mit dem Luftreinhalteprogramm sollen die Verpflichtungen zur Reduktion von bestimmten Schadstoffen - darunter Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid - umgesetzt werden. Beschlossen wurde es im Jahr 2019 und im Mai 2024 aktualisiert. Aus Sicht der Klägerin, der Deutschen Umwelthilfe (DUH), reichte das aber nicht aus. Das sah das Gericht nun in Teilen genauso.

Die zugrunde liegende Prognose sei fehlerhaft, erklärte es. Teilweise seien nicht die aktuellsten Daten eingestellt worden. Außerdem seien Veränderungen der Planung nicht berücksichtigt worden, etwa die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Darin würden Holzpelletheizungen erlaubt - diese verschmutzten aber die Luft stärker mit Feinstaub. Ebenfalls nicht berücksichtigt seien in der Prognose Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Bei der Berechnung der Folgen des Kohleausstiegs werde noch davon ausgegangen, dass bis Ende 2029 alle Kohlekraftwerke vom Netz gingen. Beim Verkehr würden die Folgen der Euro-7-Abgasnorm zu positiv eingeschätzt, denn diese lege entgegen der im Programm berücksichtigten Planung weniger strenge Grenzwerte fest. Außerdem sei die staatliche Förderung für Elektroautos einbezogen, die aber inzwischen gestoppt sei.

Das Gericht kritisierte auch, dass der Projektionsbericht über die vorhergesagte Entwicklung der Treibhausgasemissionen aus dem Jahr 2021 berücksichtigt worden sei, nicht aber der aus dem Jahr 2023. Die Bundesregierung sei verpflichtet, das Luftreinhalteprogramm zu ändern. Mit den Maßnahmen müssten die Ziele eingehalten werden, zu denen sich Deutschland verpflichtet habe.

Die Umwelthilfe zeigte sich erfreut über das Urteil. Sie werde nun "die seit neun Jahren überfällige technische Nachrüstung von acht Millionen Dieselfahrzeugen mit bis zu 40-fach überhöhten Abgaswerten durchsetzen, alternativ deren Stilllegung – auf Kosten der des Betrugs bereits überführten Dieselkonzerne", kündigte ihr Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch an. Die DUH forderte außerdem eine Filterpflicht für Holzheizungen und Baumaschinen, ein Tempolimit und niedrigere Zahlen in der Massentierhaltung.

Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums erklärte, das Gericht habe "die Komplexität der Prognosen und den damit einhergehenden Aufwand für die Erstellung und Aktualisierung anerkannt und festgestellt, dass eine Aktualisierung nicht immer erforderlich ist, sondern von den Umständen des Einzelfalls abhängt". Die Bundesregierung werde das Urteil umfassend prüfen. Nach Angaben der EU-Kommission sterben durch Luftverschmutzung jedes Jahr 300.000 Menschen in Europa frühzeitig.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: Netanjahu droht Großoffensive im Westjordanland an

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat nach dem Tod von zwei Soldaten bei einem Angriff bewaffneter Palästinenser im besetzten Westjordanland eine großangelegte Militäroffensive angekündigt. Vier Tage vor der Parlamentswahl in Israel ordnete Netanjahu am Freitag eine "vollständige Abriegelung" des Palästinensergebiets an. Er stellte zudem eine Militäroffensive in Aussicht, wie es sie seit dem Sechstagekrieg im Jahr 1967 nicht gegeben habe.

Medienbericht: Weitere Anklage im Fall Wirecard

Im Wirecard-Skandal hat die Staatsanwaltschaft München I einem Medienbericht zufolge eine weitere Anklage erhoben. Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um eine frühere Mitarbeiterin, die von Dezember 2019 bis zur Wirecard-Insolvenz im Juni 2020 im Zuständigkeitsbereich von Vorstand Jan Marsalek arbeitete. Zuvor war sie demnach in der Konzernbuchhaltung beschäftigt.

Viele Opfer nach Einsturz von mehrstöckigem Gebäude in Nairobi befürchtet

Nach dem Einsturz eines im Bau befindlichen mehrstöckigen Gebäudes in Kenias Hauptstadt Nairobi werden mehrere Todesopfer befürchtet. Das Unglück habe sich am Freitag in dem Stadtteil Eastleigh ereignet, teilte das Rote Kreuz im Onlinedienst X mit. Örtliche Medien berichteten von möglichen Opfern unter den Trümmern. Auf Bildern vom Unglücksort war eine große Menschenmenge zu sehen. Örtlichen Medien zufolge kam es nach dem Einsturz zu Plünderungen.

Anklage in Rheinland-Pfalz: Bürgermeister soll Beamtem keine Aufgaben gegeben haben

Weil er einem Beamten über Jahre hinweg trotz voller Bezüge keine Arbeitsaufträge gegeben haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen einen ehemaligen Verbandsbürgermeister aus Rheinland-Pfalz erhoben. Ihm wird Untreue im besonders schweren Fall vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. In dem Zusammenhang erhob sie eine weitere Anklage gegen einen zwischenzeitlich suspendierten leitenden Beamten der Verbandsgemeinde wegen Untreue.

Textgröße ändern: