Deutsche Tageszeitung - Tat an Schule in St. Leon-Rot: 18-Jähriger wegen Mordes an Exfreundin verurteilt

Tat an Schule in St. Leon-Rot: 18-Jähriger wegen Mordes an Exfreundin verurteilt


Tat an Schule in St. Leon-Rot: 18-Jähriger wegen Mordes an Exfreundin verurteilt
Tat an Schule in St. Leon-Rot: 18-Jähriger wegen Mordes an Exfreundin verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Weil er seine Exfreundin erstochen hat, ist ein 18-Jähriger vom Landgericht Heidelberg zu einer Jugendstrafe von elf Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn am Mittwoch des Mordes und der Körperverletzung schuldig. Die Tat ereignete sich am 25. Januar an einer Schule in St. Leon-Rot in Baden-Württemberg.

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Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte seine ebenfalls 18 Jahre alte frühere Freundin im Aufenthaltsraum ihrer gemeinsamen Schule mit einem Messer attackierte und tötete. Er habe sie in Nacken und Rücken, den Hals und den Brustkorb gestochen, erklärte das Gericht. Die junge Frau starb noch am Tatort.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Angeklagte seine frühere Freundin schon einige Monate zuvor durch Faustschläge gegen Gesicht und Oberkörper erheblich verletzt hatte. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte die 18-Jährige bei dieser Tat im November einen Nasenbeinbruch, Prellungen des Jochbeins, Hämatome und Prellungen der Halswirbelsäule und des Thorax erlitten.

Die Tötung der jungen Frau und die Körperverletzung habe der Angeklagte gestanden, hieß es vom Gericht weiter. Die rechtliche Würdigung der Tat als Mord und auch die Feststellungen zum Ablauf der Tat stützten sich auf die Spurenlage am Tatort und verschiedene Indizien.

Das Gericht wies darauf hin, dass der Strafrahmen bei Jugendstrafen wegen Totschlags oder Mordes bis zu zehn Jahren reicht. Bei Mord und besonderer Schwere der Schuld könnten aber bis zu 15 Jahre verhängt werden.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten den Angaben zufolge eine Jugendstrafe von 13 Jahren wegen Mordes beantragt, die Verteidigung eine Verurteilung zu acht Jahren wegen Totschlags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann noch mit einer Revision zum Bundesgerichtshof dagegen vorgehen.

Der Prozess gegen den 18-Jährigen in Heidelberg hatte Mitte Juli begonnen. Die Öffentlichkeit war davon ausgeschlossen. Das Gericht hatte 37 Zeugen und drei Gutachter geladen.

(N.Loginovsky--DTZ)

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