Deutsche Tageszeitung - Berufungsverfahren um umstrittenes Interview von Boateng in Berlin begonnen

Berufungsverfahren um umstrittenes Interview von Boateng in Berlin begonnen


Berufungsverfahren um umstrittenes Interview von Boateng in Berlin begonnen
Berufungsverfahren um umstrittenes Interview von Boateng in Berlin begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Vor dem Kammergericht Berlin hat am Donnerstag das Berufungsverfahren wegen umstrittener Interviewäußerungen des Fußballweltmeisters Jérôme Boateng über seine Ex-Freundin begonnen. Die Mutter des Models war mit einer Unterlassungsklage gegen die Aussagen in einem Interview vorgegangen, das Boateng kurz vor dem Tod der durch einen Suizid ums Leben gekommenen jungen Frau 2021 gegeben hatte. Das Landgericht Berlin hatte dem nur in Teilen stattgegeben, woraufhin die Mutter Berufung einlegte.

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Die Mutter argumentiert, dass durch das Interview der postmortale Achtungsanspruch ihrer Tochter verletzt wurde, weil ihr unter anderem Straftaten vorgeworfen werden. In dem Interview hatte der Fußballer seiner Ex-Freundin unter anderem vorgeworfen, dass sie ihn zu der Beziehung gezwungen habe. Die Mutter war gegen insgesamt sechs Aussagen vorgegangen, das Landgericht untersagte aber nur eine davon. Das Interview ist mittlerweile nicht mehr online verfügbar.

Der Senat gab während der Berufungsverhandlung am Donnerstag zu verstehen, dass er die Aussagen zwar als verletzend bewerte, sie aber keine "schwerwiegende Entstellung" darstellten. Damit sei das Maß für die Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs nicht gegeben, sagte Richter Oliver Elzer. Allerdings gebe es hierzu kein Gesetz, der Senat müsse sich also an bisheriger Rechtssprechung orientieren.

Wie im Zivilrecht üblich schlug der Senat den Parteien einen Vergleich vor. Dieser sähe vor, dass Boateng eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgäbe. Damit würde er sich verpflichten, die Aussagen aus dem Interview nicht mehr zu wiederholen und müsste im Falle eine Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zahlen.

Ob die Parteien den Vergleich annehmen, war am Donnerstag zunächst noch unklar. Sollten sie es nicht tun, muss das Kammergericht die Sache entscheiden. Dies wäre in zwei bis drei Wochen der Fall, kündigte Elzer an.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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