Deutsche Tageszeitung - Bundespolizei registriert mehr Messerangriffe - Faeser will schnell handeln

Bundespolizei registriert mehr Messerangriffe - Faeser will schnell handeln


Bundespolizei registriert mehr Messerangriffe - Faeser will schnell handeln
Bundespolizei registriert mehr Messerangriffe - Faeser will schnell handeln / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundespolizei hat eine Zunahme von Messerangriffen insbesondere an Bahnhöfen registriert. Wie die "Bild am Sonntag" berichtete, verzeichnete die Behörde in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 430 solcher Fälle im Vergleich zu 777 im gesamten Jahr 2023. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, sie wolle schnell ihre Pläne zur Verschärfung des Waffenrechts vorantreiben.

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Die Zahlen der Bundespolizei bilden nur einen Teil der Taten in Deutschland ab. Sie ist für die Sicherung von Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzen zuständig. Die Bundespolizei zählte im ersten Halbjahr laut "BamS" neben den Gewalttaten mit Messern 197 weitere Fälle, in denen Messer lediglich mitgeführt, aber nicht eingesetzt wurden. Insgesamt registrierten die Beamten den Angaben zufolge dann 467 Vorfälle mit Messern an Bahnanlagen.

Nach der für alle Bereiche geltenden polizeilichen Kriminalstatistik lag die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen mit Messern im vergangenen Jahr bei 8951 Fällen. Dies waren fast 800 Fälle mehr als 2022.

Nach einer Reihe von Messerattacken in den vergangenen Monaten hatte Faesers Ministerium konkrete Pläne zur Verschärfung des Waffenrechts insbesondere mit Blick auf Messer Mitte der Woche bestätigt. "Wir wollen, dass Messer nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimeter statt bisher zwölf Zentimeter in der Öffentlichkeit mit sich geführt werden dürfen", schrieb Faeser am Sonntag im Online-Dienst X. "Für gefährliche Springmesser wollen wir ein generelles Umgangsverbot."

Der "BamS" sagte die Ministerin, sie werde im neuen Waffenrecht "den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter einschränken". Ausnahmen sollten lediglich für Haushaltsmesser "in geschlossenen Behältnissen nach dem Kauf" gelten. Entsprechende Waffenrechtsänderungen werde das Innenministerium "in Kürze" vorlegen.

Diesbezügliche Verschärfungen waren zuvor von den Ländern gefordert worden. Von den Kommunen forderte die Ministerin nun ihrerseits mehr "Waffen- und Messerverbotszonen". Messerverbote müssten "konsequent durchgesetzt werden, so wie es die Bundespolizei mit Kontrollen an Bahnhöfen macht", sagte sie der "BamS".

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte Faesers Pläne als "Symbolpolitik". Dass weitere Messerverbote "das Problem der Messerkriminalität lösen können, muss bezweifelt werden: Denn das furchtbare Messerattentat in Mannheim wurde beispielsweise mit einem Messer verübt, dessen Mitführung schon nach geltendem Recht verboten war und ist", sagte er dem "Münchner Merkur" (Montagsausgabe).

In Deutschland sind Erwerb und Besitz bestimmter Messer wie Butterfly-Messer bisher bereits verboten. Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Laut Bundesinnenministerium dürfen zudem Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mitgeführt werden. Verstöße können zu einer Geldstrafe führen.

(G.Khurtin--DTZ)

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