Deutsche Tageszeitung - 52-Jährigen bei Date mit KO-Tropfen getötet: Anklage gegen 35-Jährigen in Berlin

52-Jährigen bei Date mit KO-Tropfen getötet: Anklage gegen 35-Jährigen in Berlin


52-Jährigen bei Date mit KO-Tropfen getötet: Anklage gegen 35-Jährigen in Berlin
52-Jährigen bei Date mit KO-Tropfen getötet: Anklage gegen 35-Jährigen in Berlin / Foto: © AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft in Berlin hat Anklage gegen einen 35-Jährigen erhoben, der einen Mann bei einem Verabredung zu einem Date mit KO-Tropfen getötet haben soll. Wie die Anklagebehörde am Montag mitteilte, verabredeten sich die beiden Männer im November über eine Online-Plattform und trafen sich in der Wohnung des 52-Jährigen. Dort soll der Beschuldigte dem Mann heimlich die Tropfen verabreicht haben, um ihn auszurauben.

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Dabei habe der 35-jährige Beschuldigte verkannt, dass der 52-Jährige schon alkoholisiert gewesen sei, hieß es von der Staatsanwaltschaft weiter. Das Opfer habe wegen der dadurch aufgetretenen Intoxikation einen Herzinfarkt erlitten. Er wurde noch am selben Tag von seinem ehemaligen Lebensgefährten tot aufgefunden. Beim Verlassen der Wohnung nahm der Beschuldigte laut Anklage unter anderem eine hochwertige Uhr, zwei Tablets und Bargeld mit.

Knapp drei Wochen zuvor soll der 35-Jährige laut Staatsanwaltschaft bereits eine ähnliche Tat begangen haben. Dabei mischte er einem 64-jährigen, mit dem er sich ebenfalls online in dessen Wohnung verabredet hatte, KO-Tropfen in einen Saft. Als dieser daraufhin bewusstlos wurde, soll der Angeklagte Mobiltelefon, Laptop, Bargeld und diverse Karten an sich genommen haben. Der 64-Jährige wurde am Morgen von einer Bekannten gefunden. Er überlebte, musste aber zwei Wochen stationär in einem Krankenhaus behandelt werden.

Auf die Spur des Verdächtigen kamen die Ermittler laut Staatsanwaltschaft anhand von Fingerabdrücken sowie digitalen und molekulargenetischen Spuren. Er wurde im März festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Angeklagt ist er nun wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Raubes mit Todesfolge.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung einer Hauptverhandlung entscheidet nun das Landgericht Berlin. Einen Termin gibt es noch nicht.

(I.Beryonev--DTZ)

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