Deutsche Tageszeitung - Datenschutzverstoß: Uber soll in den Niederlanden 290 Millionen Euro Strafe zahlen

Datenschutzverstoß: Uber soll in den Niederlanden 290 Millionen Euro Strafe zahlen


Datenschutzverstoß: Uber soll in den Niederlanden 290 Millionen Euro Strafe zahlen
Datenschutzverstoß: Uber soll in den Niederlanden 290 Millionen Euro Strafe zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Der Fahrtenvermittlungsdienst Uber soll in den Niederlanden eine Strafe von 290 Millionen Euro zahlen, weil teils sensible Daten seiner Fahrerinnen und Fahrer in Europa ohne ausreichenden Schutz an die Unternehmensführung in den USA übermittelt wurden. Dies sei ein schwerer Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung, teilte am Montag die niederländische Datenschutzbehörde mit; sie ist in der EU für Uber zuständig. Das US-Unternehmen kündigte Berufung an.

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Laut Datenschutzbehörde sammelte Uber "sensible" Informationen über seine Fahrer in Europa: Standortdaten, Fotos, Lohnunterlagen, Ausweispapiere und "in einigen Fällen" sogar Angaben zu begangenen Straftaten oder zur Gesundheit. Zwei Jahre lang seien diese Daten ohne ausreichenden Schutz in die USA übermittelt worden. Ausgangspunkt der Ermittlungen der niederländischen Datenschutzbehörde waren die Beschwerden von mehr als 170 Uber-Fahrern in Frankreich.

Uber erklärte, die "fehlerhafte" Entscheidung der Datenschutzbehörde und die "außerordentliche Strafe" seien "absolut ungerechtfertigt". Der grenzüberschreitende Datenübermittlungsprozess sei "während einer dreijährigen Zeitspanne großer Unsicherheit zwischen der EU und den USA" gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt. Laut der niederländsischen Datenschutzbehörde hat Uber den Verstoß gegen die DSGVO inzwischen beendet.

Der Chef der niederländischen Datenschutzbehörde, Aleid Wolfsen, erklärte, in Europa verlange die DSGVO von Unternehmen und Regierungen, persönliche Daten "mit Vorsicht zu behandeln". Dies sei "traurigerweise" außerhalb Europas nicht selbstverständlich. "Denken Sie an Regierungen, die Daten in großem Stil anzapfen können. Deshalb sind Unternehmen zu zusätzlichen Maßnahmen verpflichtet, wenn sie die Daten von Europäern außerhalb Europas speichern."

(V.Korablyov--DTZ)

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