Deutsche Tageszeitung - Gericht: Keine Ausbildungsbeihilfe für bei Eltern lebende Azubis

Gericht: Keine Ausbildungsbeihilfe für bei Eltern lebende Azubis


Gericht: Keine Ausbildungsbeihilfe für bei Eltern lebende Azubis
Gericht: Keine Ausbildungsbeihilfe für bei Eltern lebende Azubis / Foto: © AFP/Archiv

Um Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe zu haben, müssen Auszubildende in einer eigenen, von den Eltern getrennten Wohnung leben und dort ihren eigenen Haushalt führen. Dies entschied das nordrhein-westfälische Landessozialgericht (LSG) in Essen laut Mitteilung vom Freitag. Damit lehnte es die Berufungsklage eines Auszubildenden ab, der zur Untermiete bei seiner Mutter lebte, aber für seine täglichen Ausgaben selbst aufkam. (Az. L 20 AL 196/22).

Textgröße ändern:

Laut Gerichtsangaben wohnten der 1996 geborene Auszubildende und seine Mutter zusammen in einer von der Mutter gemieteten Dreizimmerwohnung. Die Mutter erhielt Sozialleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Als der Sohn als Rettungssanitäter zu arbeiten begann, schloss er im November 2017 einen Untermietvertrag mit seiner Mutter ab. Er zahlte monatlich 384,50 Euro für ein möbliertes Schlafzimmer und durfte weitere Räume wie etwa Küche oder Bad sowie diverse Haushaltsgegenstände nutzen.

Im August 2021 gab der Sohn laut Gericht seine Arbeit auf und begann eine dreijährige Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement. Daraufhin beantragte er Berufsausbildungsbeihilfe, die von der Agentur für Arbeit in Düsseldorf aber abgelehnt wurde. Seine Klage gegen die Entscheidung scheiterte vor dem Sozialgericht Köln.

Auch mit seiner Berufung vor dem LSG hatte der Kläger keinen Erfolg. Wie das Gericht mitteilte, war der Kläger nicht förderungsberechtigt, weil er nicht außerhalb des Haushalts seiner Mutter wohnte. Nach dem Sozialgesetzbuch müsse ein Auszubildender in einer eigenen, von der elterlichen Wohnung abgegrenzten Wohnung leben, um die beantragte Förderung zu erhalten.

Es reicht laut Gerichtsangaben nicht aus, dass der Auszubildende nur für seine täglichen Ausgaben wie Essen oder Kleidung selbst aufkommt. Er muss zusätzlich in einer eigenen Wohnung leben.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert

Nach den landesweiten Ausschreitungen am vergangenen Wochenende in Frankreich sind nach Regierungsangaben 217 Menschen inhaftiert worden. "Es handelt sich im Allgemeinen um Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die zum größten Teil den Justizbehörden nicht bekannt sind", sagte der französische Justizminister Gérald Darmanin am Donnerstag vor der Justizvollzugsanstalt in Fleury-Mérogis im Département Essonne.

Keine Angriffe nach PHP-Sicherheitslücke festgestellt - Debatte um IT-Sicherheit

Nach der Warnung vor schwerwiegenden Sicherheitslücken in der Programmiersprache PHP sind bislang keine erfolgreichen Cyberangriffe festgestellt worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe bislang keine Fälle festgestellt, in denen die Sicherheitslücken ausgenutzt wurde, erklärte die IT-Sicherheitsbehörde am Donnerstag. "Dennoch können erfolgreiche Angriffe derzeit nicht ausgeschlossen werden." Experten warnten zudem, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Rassistische Chats: Justizbeamter aus Nordrhein-Westfalen verliert Beamtenstatus

Weil er in Chats mit anderen Justizbeamten rassistische Inhalte verbreitete, verliert ein früherer Justizvollzugsbeamter aus Nordrhein-Westfalen seinen Beamtenstatus. Er habe gegen die Pflicht verstoßen, der für seinen Beruf notwendigen Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Einen Kollegen des Manns stufte es um ein Amt zurück. (Az. 2 C 2.26 und 2 C 4.26)

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Textgröße ändern: