Deutsche Tageszeitung - EU-Vereinbarung zu Investitionen: Versicherung scheitert mit Beschwerde in Karlsruhe

EU-Vereinbarung zu Investitionen: Versicherung scheitert mit Beschwerde in Karlsruhe


EU-Vereinbarung zu Investitionen: Versicherung scheitert mit Beschwerde in Karlsruhe
EU-Vereinbarung zu Investitionen: Versicherung scheitert mit Beschwerde in Karlsruhe / Foto: © AFP/Archiv

Nach jahrelangem Rechtsstreit ist die niederländische Versicherungsgruppe Achmea vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die deutsche Zustimmung zu einem Übereinkommen von 23 EU-Mitgliedstaaten gescheitert. In dem Abkommen geht es um die Beendigung bilateraler Verträge zum Schutz von Investitionen, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe ausführte. Die Verfassungsbeschwerde wurde aber gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. (Az. BvR 557/19 und 2 BvR 141/22)

Textgröße ändern:

Das Unternehmen hatte 2004 in der Slowakei eine Tochtergesellschaft gegründet, über die es private Krankenversicherungen anbot. 2007 wurde die Ausschüttung von Gewinnen aus dem Geschäft mit Krankenversicherungen in der Slowakei verboten, das galt bis zu einem Urteil des dortigen Verfassungsgerichts 2011. Auf Grundlage eines bilateralen Abkommens zwischen der Slowakei und den Niederlanden leitete die Versicherung ein Schiedsverfahren ein.

Sie wollte Ersatz für den Gewinn, der ihr aufgrund des vorübergehend geltenden Gesetzes entgangen war. Das Schiedsgericht legte die deutsche Stadt Frankfurt am Main als Ort für das Verfahren fest. Es verpflichtete die Slowakei dazu, der Versicherung 22,1 Millionen Euro zu zahlen. Die Slowakei erhob Beschwerde beim deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wandte. Er wollte wissen, ob die Schiedsklausel mit EU-Recht vereinbar war.

Der EuGH entschied 2018, dass das in dem bilateralen Vertrag vorgesehene Schiedsverfahren gegen EU-Recht verstößt. Daraufhin hob der Bundesgerichtshof den Schiedsspruch, mit dem der Versicherung die 22 Millionen Euro zugesprochen worden waren, auf. Dagegen zog Achmea bereits Ende 2018 vor das Bundesverfassungsgericht. Diese Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde aber nun ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen.

2019 schließlich entschieden die EU-Mitgliedstaaten, alle bilateralen Investitionsschutzverträge innerhalb der EU zu beenden. 2020 und 2021 unterzeichneten 23 Mitgliedsländer ein entsprechendes Abkommen, auch Deutschland, die Slowakei und die Niederlande. Das niederländische Unternehmen versuchte, das Inkrafttreten dieses Abkommens per Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern, hatte damit aber 2021 keinen Erfolg. Nun scheiterte auch die Verfassungsbeschwerde.

Die Versicherung habe nicht dargelegt, dass sie durch die deutsche Zustimmung zu dem Abkommen direkt in ihren Rechten verletzt werde, erklärte das Gericht. Es sei nicht zu erkennen, wie das deutsche Zustimmungsgesetz Auswirkungen auf die Beendigung des Vertrags zwischen der Slowakei und den Niederlanden haben sollte.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Keine Angriffe nach PHP-Sicherheitslücke festgestellt - Debatte um IT-Sicherheit

Nach der Warnung vor schwerwiegenden Sicherheitslücken in der Programmiersprache PHP sind bislang keine erfolgreichen Cyberangriffe festgestellt worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe bislang keine Fälle festgestellt, in denen die Sicherheitslücken ausgenutzt wurde, erklärte die IT-Sicherheitsbehörde am Donnerstag. "Dennoch können erfolgreiche Angriffe derzeit nicht ausgeschlossen werden." Experten warnten zudem, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Rassistische Chats: Justizbeamter aus Nordrhein-Westfalen verliert Beamtenstatus

Weil er in Chats mit anderen Justizbeamten rassistische Inhalte verbreitete, verliert ein früherer Justizvollzugsbeamter aus Nordrhein-Westfalen seinen Beamtenstatus. Er habe gegen die Pflicht verstoßen, der für seinen Beruf notwendigen Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Einen Kollegen des Manns stufte es um ein Amt zurück. (Az. 2 C 2.26 und 2 C 4.26)

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Textgröße ändern: