Deutsche Tageszeitung - Haftstrafe und Psychiatrie: Früherer Soldat wegen Geiselnahme in Ulm verurteilt

Haftstrafe und Psychiatrie: Früherer Soldat wegen Geiselnahme in Ulm verurteilt


Haftstrafe und Psychiatrie: Früherer Soldat wegen Geiselnahme in Ulm verurteilt
Haftstrafe und Psychiatrie: Früherer Soldat wegen Geiselnahme in Ulm verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Weil er in einem Café in Ulm mehrere Menschen als Geiseln nahm, ist ein 44-Jähriger am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Der frühere Bundeswehrsoldat war allerdings zur Tatzeit Ende Januar nur vermindert schuldfähig, wie ein Sprecher des Landgerichts in der baden-württembergischen Stadt sagte. Er wird deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Textgröße ändern:

Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit an einer schweren, komplexen posttraumatischen Belastungsstörung litt. Er sei in Gedankenspielen gefangen gewesen, die sich um seinen eigenen Suizid drehten, sagte der Sprecher. Dem Anreiz zu einer solchen Tat habe er nicht so widerstehen können wie ein gesunder Mensch.

Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Angeklagte hatte die Tat gestanden. Er wollte sich offenbar von der Polizei erschießen lassen. Laut Anklage ging er am 26. Januar, ausgestattet mit Waffenattrappen, in ein Café in der Nähe des Ulmer Münsters. Dort habe er die Geiseln bedroht, aber gleichzeitig aufgefordert, die Polizei zu rufen. Nach und nach habe er dann alle Geiseln bis auf eine gehen lassen.

Mit dieser, einer Mitarbeiterin des Cafés, sei er nach draußen gegangen und habe ihr die Pistolenattrappe gegen den Nacken gehalten. Die Polizei eröffnete das Feuer und schoss auf den Angeklagten. Der Mann wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Die Geiseln blieben unverletzt.

Der heute 44-Jährige wurde noch vor Ort festgenommen, er kam in Untersuchungshaft. Schon die Staatsanwaltschaft ging nach einem psychiatrischen Gutachten davon aus, dass seine Schuldfähigkeit vermindert war, als er die Tat beging. Das Gericht sprach den früheren Soldaten nun der siebenfachen Geiselnahme in Tateinheit mit sechsfacher Nötigung und versuchter Körperverletzung in sieben Fällen schuldig.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: