Deutsche Tageszeitung - Erneuter Prozess um sexuellen Missbrauch gegen Jugendtrainer in Hessen begonnen

Erneuter Prozess um sexuellen Missbrauch gegen Jugendtrainer in Hessen begonnen


Erneuter Prozess um sexuellen Missbrauch gegen Jugendtrainer in Hessen begonnen
Erneuter Prozess um sexuellen Missbrauch gegen Jugendtrainer in Hessen begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat am Dienstag ein neuer Prozess gegen einen ehemaligen Fußballjugendtrainer aus Wiesbaden begonnen. Die Anklage wirft dem Mann unter anderem Vergewaltigung und die Herstellung von Kinderpornografie vor. Er soll als ehemaliger Jugendtrainer des Fußballdrittligisten SV Wehen Wiesbaden von 2014 bis 2021 mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht und zum Teil auch vergewaltigt haben.

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Diese soll er unter Vorwänden in seine Wohnung gelockt und sie dort mit Schlafmitteln in Getränken und Schokolade betäubt haben. In anderen Fällen soll er seinen Opfern große Mengen Alkohol verabreicht und sie anschließend sexuell missbraucht haben. Die Taten soll er zum Teil gefilmt haben.

Seine Opfer soll er zuvor unter falscher Identität kontaktiert und eine Bedrohungslage fingiert haben. Anschließend habe er sich mit seinem richtigen Namen als Helfer angeboten.

Das Verfahren hat bereits eine längere Geschichte. In einem ersten Verfahren verurteilte das Frankfurter Landgericht den Mann im März 2023 wegen 69 Fällen der Vergewaltigung und des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft. Es ordnete zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Februar 2024 wegen eines Verfahrensfehlers teilweise auf. Grund dafür war, dass ein medizinischer Sachverständiger unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Aussagen eines Opfers befragt worden war, das zuvor ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte.

Der BGH hob die Verurteilungen in sieben der insgesamt 69 Fälle auf und verwies das Verfahren zurück an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts. Zudem muss die Kammer über die Gesamtstrafe und eine mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung neu entscheiden. Die Verurteilung in den übrigen 62 Fällen blieb bestehen.

(V.Varonivska--DTZ)

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