Deutsche Tageszeitung - Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf 17-Jährigen in Hamburg

Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf 17-Jährigen in Hamburg


Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf 17-Jährigen in Hamburg
Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf 17-Jährigen in Hamburg / Foto: © AFP/Archiv

Acht Monate nach einem tödlichen Messerangriff auf einen 17-Jährigen vor einem Wohnblock im Hamburger Stadtteil Billstedt ist ein 24-Jähriger für die Tat zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sprach den Mann nach Angaben einer Sprecherin am Freitag wegen Totschlags schuldig. Er hatte nach Feststellungen der zuständigen Kammer nach einer Auseinandersetzung plötzlich auf das Opfer eingestochen. Die beiden Männer kannten sich nicht.

Textgröße ändern:

Laut Anklage war der 17-Jährige an der Tür der vom Angeklagten bewohnten Wohnung erschienen, um mit einem anderen Mann zu sprechen, der sich dort aufhielt. Als der Beschuldigte dies verweigerte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Daraufhin verließ der 17-Jährige gemeinsam mit anderen Anwesenden das Wohnhaus. Der 24-Jährige soll ihnen laut Anklage gefolgt und ohne Vorwarnung auf einem Vorplatz gezielt auf das Opfer eingestochen haben.

Der 17-Jährige erlitt eine tödliche Bauchverletzung, konnte aber zunächst noch flüchten. Der Angeklagte folgte ihm und stach und trat weiter auf ihn ein, bevor er flüchtete. Er wurde erst einige Tage später gefasst. Das Opfer brach zusammen und starb in einem Krankenhaus an seinen Verletzungen.

Anzeichen für eine möglicherweise eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sah das Gericht nach der Beweisaufnahme nicht. Diesem seien "überfallartige Gewaltausbrüche" nicht fremd, konstatierte die Kammer nach Angaben der Gerichtssprecherin. Dies zeigten etwa entsprechende Vorstrafen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Vier Tote bei Unwettern im Südosten Frankreichs

Bei schweren Unwettern im Südosten Frankreichs sind mindestens vier Menschen ums Leben gekommen. Im direkt am Mittelmeer gelegenen Département Bouches-du-Rhône seien drei Menschen gestorben, teilten die Behörden in der Nacht zum Donnerstag mit. Zudem war am Dienstag ein Mann im Département Haute-Corse ums Leben gekommen, als sein Auto von einem über die Ufer getretenen Fluss mitgerissen wurde. Ein Mensch wurde zudem noch vermisst.

PHP-Sicherheitslücke: BSI rät zur "umgehenden" Installation von Sicherheitsupdate

Nach dem Bekanntwerden einer gravierenden Sicherheitslücke in der Web-Programmiersprache PHP haben Regierungsbehörden und Unternehmen weltweit zahlreiche Internetseiten vorsorglich abgeschaltet. In Europa waren am Mittwoch unter anderem Websites in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien betroffen. Der US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn hatten wegen der Gefahr von Cyberangriffen dringend zu diesem Schritt geraten. Zudem rieten sie zur "umgehenden" Installation eines Sicherheitsupdates. BSI-Vizepräsident Thomas Caspers warnte auch Nutzer vor kompromittierten Websites.

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Textgröße ändern: