Deutsche Tageszeitung - Ermittlungen nach Tod von Zehnjährger in bayerischem Kinderheim eingestellt

Ermittlungen nach Tod von Zehnjährger in bayerischem Kinderheim eingestellt


Ermittlungen nach Tod von Zehnjährger in bayerischem Kinderheim eingestellt
Ermittlungen nach Tod von Zehnjährger in bayerischem Kinderheim eingestellt / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall eines tödlichen Gewaltverbrechens an einer zuvor sexuell missbrauchten Zehnjährigen in einem Kinderheim im bayerischen Wunsiedel hat die Staatsanwaltschaft in Hof ihre Ermittlungen wegen möglicher Verletzungen von Fürsorge- und Erziehungspflichten eingestellt. Im Rahmen einer Strafanzeige unter anderem gegen mehrere Beschäftigte des Kinderheims und von Jugendämtern aufgestellte "pauschale Behauptungen" hätten sich nicht bestätigt, erklärte die Behörde am Dienstag.

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Die Ermittlungen wurden demnach mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt. Zuvor habe es eine "umfassende Abklärung der Verfahrensgänge" gegeben. Die Verbrechen an der Zehnjährigen seien das Ergebnis "nicht erwartbarer Umstände" gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.

Die Zehnjährige war im April vergangenen Jahres von einem ebenfalls in dem Heim untergebrachten ein Jahr älteren Jungen nach einem Streit getötet worden, nachdem sie unmittelbar zuvor von einem über ein offenes Badezimmerfenster in das Haus eingebrochenen 27-Jährigen sexuell missbraucht worden war. Der Einbrecher wurde inzwischen verurteilt, der Junge war noch strafunmündig.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Hof handelte es sich um "tragische Ereignisse", die in dieser Form von den Beschäftigten nicht vorgesehen oder verursacht worden seien. So habe es während der Unterbringung des Jungen keine Hinweise auf eine von diesem ausgehende Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben.

Auch das zu Lüftungszwecken geöffnete Badezimmerfenster, durch das der 27-Jährige eingebrochen sei, stelle aus strafrechtlicher Sicht keine Sorgfaltspflichtverletzung dar. Es gebe keinen zurechenbaren Zusammenhang zwischen diesem und der von dem Mann an dem Mädchen begangenen Sexualtat.

(L.Møller--DTZ)

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