Deutsche Tageszeitung - Facebook einigt sich mit Bundeskartellamt - Datenschutzverfahren eingestellt

Facebook einigt sich mit Bundeskartellamt - Datenschutzverfahren eingestellt


Facebook einigt sich mit Bundeskartellamt - Datenschutzverfahren eingestellt
Facebook einigt sich mit Bundeskartellamt - Datenschutzverfahren eingestellt / Foto: © AFP

Das Bundeskartellamt hat ein jahrelang laufendes Datenschutzverfahren gegen den mittlerweile in Meta umbenannten Facebook-Konzern eingestellt. "Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt", erklärte die Bonner Behörde am Donnerstag. Demnach hatte das US-Unternehmen nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen eingelenkt.

Textgröße ändern:

Das Kartellamt hatte Facebook 2019 verboten, die Nutzerdaten der Plattformen Facebook, Whatsapp und Instagram sowie über andere Websites mithilfe von Cookies gesammelte Daten ohne Weiteres zusammenzuführen und für Werbezwecke zu nutzen. "Nutzende hatten insoweit nur die Wahl, entweder einer nahezu unbegrenzten Datenzusammenführung zuzustimmen oder auf die Nutzung des sozialen Netzwerks zu verzichten", erklärte das Bundeskartellamt. Künftig sollte für jede Datennutzung die ausdrückliche Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer eingeholt werden.

Der später in Meta umbenannte Konzern wehrte sich dagegen. Der Streit landete am Ende vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die EU-Richter entschieden im Juli 2023 zugunsten der deutschen Kartellwächter. Seitdem hätten "Meta und das Bundeskartellamt intensiv über konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung verhandelt", erklärte die Behörde.

"Zentral ist dabei, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr voraussetzt, dass man in eine grenzenlose Sammlung und Zuordnung von Daten zum eigenen Nutzerkonto einwilligt, auch wenn die Daten gar nicht im Facebook-Dienst anfallen", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Mit präzisen Einstellungsmöglichkeiten für die einzelnen Dienste hätten Nutzende "nun deutlich bessere Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Zusammenführung ihrer Daten".

Die Entscheidung aus dem Jahr 2019 sei rückblickend nun als "bahnbrechend" zu bewerten, führte Mundt aus. Neben konkreten Verbesserungen für Nutzer habe sie zu der "Leitentscheidung des Europäischen Gerichtshofes" geführt. Insgesamt herrsche nun deutlich mehr Rechtsklarheit.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Ergebnis des Verfahrens. "Verbraucher:innen müssen selbst über die Verwendung ihrer Daten entscheiden können. Deshalb ist das erfolgreiche Ende des Bundeskartellamt-Verfahrens auch ein Erfolg für den Verbraucherschutz", erklärte die vzbv-Geschäftsbereichsleiterin Jutta Gurkmann. "Konzerne wie Meta dürfen ihre Marktmacht nicht ausnutzen zum ungebremsten Datensammeln."

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: BSI rät zur "umgehenden" Installation von Sicherheitsupdate

Nach dem Bekanntwerden einer gravierenden Sicherheitslücke in der Web-Programmiersprache PHP haben Regierungsbehörden und Unternehmen weltweit zahlreiche Internetseiten vorsorglich abgeschaltet. In Europa waren am Mittwoch unter anderem Websites in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien betroffen. Der US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn hatten wegen der Gefahr von Cyberangriffen dringend zu diesem Schritt geraten. Zudem rieten sie zur "umgehenden" Installation eines Sicherheitsupdates. BSI-Vizepräsident Thomas Caspers warnte auch Nutzer vor kompromittierten Websites.

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Textgröße ändern: