Deutsche Tageszeitung - Anwalt: Depardieu kommt aus gesundheitlichen Gründen nicht zu Prozess gegen ihn

Anwalt: Depardieu kommt aus gesundheitlichen Gründen nicht zu Prozess gegen ihn


Anwalt: Depardieu kommt aus gesundheitlichen Gründen nicht zu Prozess gegen ihn
Anwalt: Depardieu kommt aus gesundheitlichen Gründen nicht zu Prozess gegen ihn / Foto: © AFP/Archiv

Der französische Filmstar Gérard Depardieu kann nach Angaben seines Anwalts aus gesundheitlichen Gründen nicht am Prozessbeginn gegen ihn wegen sexueller Übergriffe teilnehmen. Depardieu sei "schwer erkrankt, und leider haben ihm seine Ärzte verboten, bei der Anhörung anwesend zu sein", sagte sein Anwalt Jeremie Assous dem Radiosender Franceinfo wenige Stunden vor dem am Montag geplanten Prozessbeginn. Der Schauspieler werde daher "um eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt bitten, damit er teilnehmen kann".

Textgröße ändern:

Zuvor hatte es geheißen, Depardieu wolle zum Prozessbeginn um 13.30 Uhr vor Gericht erscheinen. In dem Verfahren geht es um mutmaßliche Übergriffe während der Dreharbeiten zum Film "Les volets verts" von Jean Becker im Jahr 2021. Bei einer Verurteilung drohen dem Schauspieler bis zu fünf Jahre Haft. Etwa 20 weitere Frauen haben ihm ebenfalls sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Depardieu droht ein weiterer Prozess wegen Vergewaltigung.

Der Schauspieler gehört zu den bekanntesten Filmstars Frankreichs. Er arbeitete mit den bedeutendsten Regisseuren und Schauspielerinnen des Landes zusammen und spielte in mehr als 200 Filmen und Serien mit.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: