Deutsche Tageszeitung - Gericht: "Unkameradschaftliches Verhalten" rechtfertigt Ausschluss aus Feuerwehr

Gericht: "Unkameradschaftliches Verhalten" rechtfertigt Ausschluss aus Feuerwehr


Gericht: "Unkameradschaftliches Verhalten" rechtfertigt Ausschluss aus Feuerwehr
Gericht: "Unkameradschaftliches Verhalten" rechtfertigt Ausschluss aus Feuerwehr / Foto: © AFP/Archiv

Eigenmächtiges Fernbleiben vom Dienst sowie Beleidigungen von Kameraden rechtfertigen eine zwangsweise Entfernung aus dem Dienst einer freiwilligen Feuerwehr. Zu dieser Einschätzung kam das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Es lehnte einen Eilantrag eines vom Dienst ausgeschlossenen Feuerwehrmanns ab. "Umkameradschaftliches Verhalten" wie dieses gefährde die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr, die für die Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum eine "überragende Bedeutung" habe. (Az. K 2987/23)

Textgröße ändern:

Wie das Gericht in der baden-württembergischen Stadt weiter mitteilte, geht es um einen Fall aus der Gemeinde Kirchentellinsfurt aus den Jahren 2022 und 2023. Ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr fiel demnach wiederholt durch "herabwürdigende Äußerungen" gegenüber anderen Mitgliedern auf und verweigerte nach einem Streit mit dem Kommandanten den Dienst bei einem Unwettereinsatz. Nachdem Schlichtungsversuche scheiterten, schloss der Gemeinderat den Mann schließlich zwangsweise vom ehrenamtlichen Dienst aus.

Nach einem erfolglosen Widerspruchsversuch beim Regierungspräsidium in Tübingen klagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen und begehrte parallel in einem Eilverfahren die vorläufige sofortige Rückkehr in den Feuerwehrdienst. Das lehnte das Gericht in dem nun veröffentlichten Beschluss vom 22. Oktober ab. Die Argumentation des Manns, die Gemeinde habe den Sachverhalt nicht korrekt aufgeklärt, wies es zurück.

Unter anderem lägen eidesstattliche Versicherungen anderer Feuerwehrleute vor, die dessen Äußerungen belegten, erklärte das Gericht. Diese sowie das Fernbleiben vom Dienst seien "schwere Verstöße gegen Dienstpflichten". Das öffentliche Interesse an einem vorläufigen Ausschluss aus der Feuerwehr überwiege. Die Eilentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sie kann noch angefochten werden. Über die Hauptklage entscheidet das Gericht erst später.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: