Deutsche Tageszeitung - Mordanklage gegen 37-Jährigen nach Tötung von Neunjähriger in Sachsen

Mordanklage gegen 37-Jährigen nach Tötung von Neunjähriger in Sachsen


Mordanklage gegen 37-Jährigen nach Tötung von Neunjähriger in Sachsen
Mordanklage gegen 37-Jährigen nach Tötung von Neunjähriger in Sachsen / Foto: © AFP/Archiv

Fünf Monate nach der Tötung eines neun Jahre alten Mädchens aus dem sächsischen Döbeln ist Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wirft dem 37-Jährigen nach Angaben vom Mittwoch Mord vor. Er soll das Mädchen am 3. Juni auf dem Schulweg abgepasst, in seinem Auto mitgenommen und dann in einem Waldstück erstickt haben.

Textgröße ändern:

Die Neunjährige wurde als vermisst gemeldet, nachdem sie nicht in der Schule angekommen war. Tagelang wurde nach ihr gesucht. Dabei waren mehr als 300 Einsatzkräfte und Spürhunde im Einsatz, zusätzlich wurden unter anderem Bilder von Überwachungskameras gesichtet. Zeugen wurden um Hinweise gebeten, Fernsehsendungen wie "Aktenzeichen XY ... ungelöst" berichteten über den Fall.

Am 11. Juni wurde schließlich die Leiche des Kinds im Unterholz des Waldstücks gefunden. Kurz darauf wurde der Tatverdächtige, ein moldauischer Staatsbürger, unter dringendem Tatverdacht in einem Restaurant in der tschechischen Hauptstadt Prag festgenommen.

Fahnder hatten der tschechischen Polizei den Hinweis gegeben. Später wurde er nach Deutschland überstellt. Seit dem 10. Juli sitze er in Untersuchungshaft, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Mädchen habe den Mann gut gekannt und ihm vertraut. Er habe kurzzeitig eine Beziehung mit der Mutter gehabt.

Durch die Tötung des Kinds habe sich der Angeschuldigte an der Frau rächen wollen, welche die Beziehung wenige Tage vor der Tat beendet habe. Das wertete die Anklagebehörde als niedrige Beweggründe. Er habe außerdem die Arg- und Wehrlosigkeit der Neunjährigen ausgenutzt, die nicht mit einem Angriff gerechnet habe.

Der 37-Jährige äußerte sich der Staatsanwaltschaft zufolge bislang nicht zu den Vorwürfen. Über die Zulassung der Anklage und den Beginn der Hauptverhandlung entscheidet nun das Landgericht Chemnitz.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

13-Jährige geschwängert: Sechseinhalb Jahre Haft in Kölner Missbrauchsprozess

In einem Prozess um sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen ist ein Mann vom Landgericht Köln zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde am Mittwoch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Laut Anklage soll der 31-Jährige mit dem Mädchen eine Art partnerschaftliche Beziehung geführt haben.

Arbeiter in Bayern von herabfallenden Brettern erschlagen

In Bayern ist ein Arbeiter von herabfallenden Brettern getroffen und tödlich verletzt worden. Der 63-Jährige war am Dienstag mit Reinigungsarbeiten in einem etwa 40 Metern hohen Treppenhausschacht auf einer Großbaustelle in Pfaffenhofen an der Ilm beschäftigt, wie die Polizei am Mittwoch in Ingolstadt mitteilte.

Trump: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ohne Gegenleistung freigelassen

Der aus einem russischen Gefängnis freigelassene US-Bürger Stephen Hubbard ist nach den Worten von US-Präsident Donald Trump ohne Gegenleistung freigekommen und befindet sich auf dem Weg in die USA. "Stephan ist unterwegs nach Hause und wird bald bei seiner Familie sein", schrieb Trump am Mittwoch in seinem Onlinedienst Truth Social. Der russische Staatschef Wladimir Putin hatte die Freilassung am Morgen in St. Petersburg verkündet.

Textgröße ändern: