Deutsche Tageszeitung - 35-Jähriger in Berlin wegen Mordes an Exfreundin zu lebenslanger Haft verurteilt

35-Jähriger in Berlin wegen Mordes an Exfreundin zu lebenslanger Haft verurteilt


35-Jähriger in Berlin wegen Mordes an Exfreundin zu lebenslanger Haft verurteilt
35-Jähriger in Berlin wegen Mordes an Exfreundin zu lebenslanger Haft verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Ein 35-jähriger Mann aus Berlin-Köpenick ist wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass er seine Exfreundin und Mutter seiner Tochter im Juni in der gemeinsamen Wohnung mit einem Küchenmesser getötet hatte. Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, sagte Richter Ansgar Bode in seiner Urteilsbegründung.

Textgröße ändern:

Der Angeklagte und das spätere Opfer waren seit 2022 getrennt, lebten aber zum Wohl der zehnjährigen Tochter und wegen des angespannten Wohnungsmarkts noch gemeinsam in der Köpenicker Wohnung. Dass die Frau einen neuen Partner hatte, habe der Angeklagte nicht hinnehmen wollen, sagte Bode.

Er habe "stalkingartiges Verhalten" an den Tag gelegt, etwa indem er vor einem Date seiner Exfreundin ihren Lippenbalsam mit Chlorreiniger versetzt oder das warme Wasser abgedreht habe. Auch sei er dem neuen Partner gegenüber drohend aufgetreten. Kurz vor der Tat habe er im Internet nach Möglichkeiten gesucht, einen Menschen zu töten.

Am Tattag habe die Frau frühmorgens im Schlafzimmer vor dem Schrank gehockt, um ihre Sachen für eine lang ersehnte Urlaubsreise mit dem neuen Partner zu packen, sagte Richter Bode. Der Angeklagte sei von hinten an sie herangetreten und habe ihr das Messer über den Hals gezogen. Dabei wurde die Halsschlagader durchtrennt. Die Frau verblutete.

Anschließend habe der Mann das Messer abgewaschen, es zurück in den Messerblock gesteckt und vom Handy seiner Frau eine Nachricht in ihrem Namen an den neuen Partner geschickt, in der er die Reise absagte. Anschließend sei er zu seiner Tochter gegangen, die im Nebenzimmer war und von der Tat offenbar nichts mitbekommen habe, sagte Bode.

Der Partner der Frau schöpfte aufgrund der Nachricht Verdacht und alarmierte die Polizei. Diese ließ sich vom Angeklagten zunächst abwimmeln, erschien aber ein zweites Mal und nahm den Mann schließlich fest.

Kurz vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der 35-Jährige in seinem letzten Wort für seine "schreckliche Tat", mit der er "Schmerz, Leid und nie endende Trauer" verursacht habe. Vor allem habe er seiner Tochter nicht nur die Mutter, sondern auch den Vater und eine intakte Familie genommen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Arbeiter in Bayern von herabfallenden Brettern erschlagen

In Bayern ist ein Arbeiter von herabfallenden Brettern getroffen und tödlich verletzt worden. Der 63-Jährige war am Dienstag mit Reinigungsarbeiten in einem etwa 40 Metern hohen Treppenhausschacht auf einer Großbaustelle in Pfaffenhofen an der Ilm beschäftigt, wie die Polizei am Mittwoch in Ingolstadt mitteilte.

Trump: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ohne Gegenleistung freigelassen

Der aus einem russischen Gefängnis freigelassene US-Bürger Stephen Hubbard ist nach den Worten von US-Präsident Donald Trump ohne Gegenleistung freigekommen und befindet sich auf dem Weg in die USA. "Stephan ist unterwegs nach Hause und wird bald bei seiner Familie sein", schrieb Trump am Mittwoch in seinem Onlinedienst Truth Social. Der russische Staatschef Wladimir Putin hatte die Freilassung am Morgen in St. Petersburg verkündet.

Niedersachsens AfD-Chef Schledde in Zusammenhang mit Parteispenden angeklagt

Der niedersächsische AfD-Chef Ansgar Schledde soll gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob deshalb nach Angaben vom Mittwoch Anklage gegen den 49-Jährigen. Sie wirft ihm vor, als Spenden einzustufende Zahlungen in Höhe von knapp 45.000 Euro nicht sofort weitergeleitet zu haben. Zudem habe er im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD falsche Angaben zur Höhe der Spenden an den Landesverband erwirkt.

Ein Toter nach Explosion in Gewerbegebiet in Nordrhein-Westfalen

Nach einer Explosion auf einem Betriebsgelände in Bochum hat die Polizei einen Toten entdeckt. Die Identität des Manns war noch unklar, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Mittwoch mitteilte. Ein Zeuge hatte demnach am Morgen eine Explosion auf dem Betriebsgelände im Bochumer Norden gemeldet. Der Tote wurde außerhalb des Geländes gefunden.

Textgröße ändern: