Deutsche Tageszeitung - Von S-Bahn erfasst: Prozessbeginn nach Tod von Mann in Berlin-Mitte

Von S-Bahn erfasst: Prozessbeginn nach Tod von Mann in Berlin-Mitte


Von S-Bahn erfasst: Prozessbeginn nach Tod von Mann in Berlin-Mitte
Von S-Bahn erfasst: Prozessbeginn nach Tod von Mann in Berlin-Mitte / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod eines Manns auf den Gleisen der Berliner S-Bahnstation Oranienburger Straße im Mai muss sich ein 32-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht der Hauptstadt verantworten. Zum Prozessauftakt wurde nach Gerichtsangaben die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Textgröße ändern:

Demnach soll der Beschuldigte mit seinem 48-jährigen Bekannten, mit dem er zuvor Alkohol getrunken hatte, am Gleis in Streit geraten sein. Nahe der Bahnsteigkante soll der 32-Jährige den Älteren so auf den Boden gestoßen haben, dass dieser ins Gleisbett fiel.

Der Fahrer der einfahrenden S-Bahn habe noch mit Handbewegungen auf das Geschehen aufmerksam gemacht. Trotz Gefahrenbremsung habe er den Zug aber nicht mehr rechtzeitig stoppen können, so dass der Mann erfasst wurde. Das Opfer erlitt ein tödliches Polytrauma.

Der 32-Jährige hatte aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Nähe zum Gleisbett und die mit einem Sturz des stark alkoholisierten Opfers verbundene Todesgefahr erkannt. Daher soll er laut Anklage die "erforderliche Sorgfalt erheblich außer Acht gelassen" haben.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

Trump: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ohne Gegenleistung freigelassen

Der aus einem russischen Gefängnis freigelassene US-Bürger Stephen Hubbard ist nach den Worten von US-Präsident Donald Trump ohne Gegenleistung freigekommen und befindet sich auf dem Weg in die USA. "Stephan ist unterwegs nach Hause und wird bald bei seiner Familie sein", schrieb Trump am Mittwoch in seinem Onlinedienst Truth Social. Der russische Staatschef Wladimir Putin hatte die Freilassung am Morgen in St. Petersburg verkündet.

Niedersachsens AfD-Chef Schledde in Zusammenhang mit Parteispenden angeklagt

Der niedersächsische AfD-Chef Ansgar Schledde soll gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob deshalb nach Angaben vom Mittwoch Anklage gegen den 49-Jährigen. Sie wirft ihm vor, als Spenden einzustufende Zahlungen in Höhe von knapp 45.000 Euro nicht sofort weitergeleitet zu haben. Zudem habe er im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD falsche Angaben zur Höhe der Spenden an den Landesverband erwirkt.

Ein Toter nach Explosion in Gewerbegebiet in Nordrhein-Westfalen

Nach einer Explosion auf einem Betriebsgelände in Bochum hat die Polizei einen Toten entdeckt. Die Identität des Manns war noch unklar, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Mittwoch mitteilte. Ein Zeuge hatte demnach am Morgen eine Explosion auf dem Betriebsgelände im Bochumer Norden gemeldet. Der Tote wurde außerhalb des Geländes gefunden.

Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz

Weil er seinen WG-Mitbewohner tötete, hat das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz die dauerhafte Unterbringung eines 38-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie einer Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Demnach wurde das Urteil am Dienstag verkündet.

Textgröße ändern: